3G-Regel

Bundesinfektionsschutzgesetz tritt in Kraft

Das neue Bundesinfektionsschutzgesetz tritt am Mittwoch, den24.11.2021in Kraft. Vielerorts wird die 3G-Regel eingeführt und kontrolliert.

3G am Arbeitsplatz

Wenn im Betrieb "physischer Kontakt"zu anderen nicht ausgeschlossen werden kann, soll der Zutritt nur mit Impf-, Genesenen- oder tagesaktuellem Test (oder maximal 48 Stunden altem PCR-Test) möglich sein. Firmen sollen das täglich kontrollieren und dokumentieren. Wer keinen Nachweis vorlegen will, dem soll im schlimmsten Fall die Kündigung drohen.

3G in Bus und Bahn

In Bussen, Bahnen oder in Deutschland startenden Flugzeugen sollen Passagiere, die nicht geimpft oder genesen sind, einen Nachweis über einen negativen Corona-Schnelltest mit sich führen müssen.Die Deutsche Bahn kündigte am Dienstag entsprechende Kontrollen der sogenannten 3G-Regel an.

"Allein im Fernverkehr sind in den ersten Tagen nach Inkrafttreten der neuen Regeln Kontrollen auf 400 Verbindungen geplant", hieß es. Sollten Fahrgäste von der Fahrt ausgeschlossen werden müssen, weil sie die3G-Regeln nicht befolgten, könnten die Beschäftigten die Bundespolizei umUnterstützung bitten.

3G in Pflegeheimen und Kliniken

Bundesweit sollen zudem Beschäftigte und Besucher Pflegeheime, Kliniken und Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen nur mit tagesaktuellem negativen Test betreten dürfen. Geimpfte oder genesene Beschäftigte können auch täglich Selbsttests machen oder zweimal pro Woche PCR-Tests vorlegen.

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