Die Richter haben entschieden: Brauer dürfen ihr Bier nicht mehr als "bekömmlich" bewerben. Das hat der Bundesgerichtshof heute, am 17. Mai, in Karlsruhe beschlossen.
Der Verhandlung ging eine Klage des Verbands Sozialer Wettbewerb (VSW) voraus, die 2015 gegen die Brauerei Härle geklagt hatte. Sie bewarb ihr Bier unter anderem mit den Slogans „bekömmlich, süffig – aber nicht schwer“ oder „feinwürzig und herzhaft im Geschmack, erfrischend bekömmlich für den großen und kleinen Durst“. Der Verband hatte eine einstweilige Verfügung gegen die Brauerei aus dem Allgäu erwirkt, woraufhin sie das Wort vom Etikett strichen, aber in Berufung gingen. Der Streit ging zunächst bis zum Oberlandesgericht. Bis dahin wurde stetsdem VSW Recht gegeben, da das Wort „bekömmlich“ eine gesundheitsbezogene Angabe sei, die nach EU-Recht im Zusammenhang mit alkoholischen Getränken nicht erlaubt sei.
Mit genau dieser Aussage argumentierten heute auch die Richter in Karlsruhe.