Bund und Länder schärfen die Corona-Regeln nach

Hier die Übersicht

Maskenpflicht

Bei Verstößen gegen das Tragen eines Mund-Nase-Schutzes soll ein Bußgeld von mindestens 50 Euro erhoben werden. Bayerns Regierungschef Markus Söder (CSU) erklärte, bei der deutlich schärferen Strafe von 250 Euro in seinem Land zu bleiben. Auch in anderen Ländern wie Nordrhein-Westfalen gelten schon höhere Bußgelder als 50 Euro. Sachsen-Anhalt will laut Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU) gar kein Bußgeld erheben. Er begründete dies damit, dass sich die Menschen in seinem Land an die Corona-Regeln hielten. Dies wurde in einer Protokollnotiz festgehalten.

Die Verkehrsminister von Bund und Ländern sollen prüfen, wie darüber hinaus für alle Verkehrsträger im Regional- und Fernverkehr die Voraussetzungen geschaffen werden können, dass ein erhöhtes Beförderungsentgelt eingeführt wird, das wie ein Bußgeld wirkt.

Reiserückkehrer aus Nicht-Risikogebieten

Die erst vor kurzem eingeführten kostenlosen Corona-Tests für sie sollen zum Ende der Sommerferien mit dem 15. September wieder beendet werden. Begründet wird dies damit, dass die Zahl der festgestellten Infektionen bei solchen Rückkehrern außerordentlich gering gewesen sei.

Reiserückkehrer aus Risikogebieten

AufReisen in ausgewiesene Risikogebiete soll möglichst verzichtet werden. Reiserückkehrer aus solchen Gebieten sind verpflichtet, sich unverzüglich und auf direktem Weg in die eigene Wohnung für eine 14-tägige Quarantäne zu begeben. Diese Selbstisolation kann durch einen negativen Test frühestens ab dem fünften Tag nach der Rückkehr vorzeitig beendet werden. Die Frage, wer die Kosten des Tests trägt, soll noch einmal geprüft werden. Geplant ist zudem, dass es für Rückkehrer aus Risikogebieten künftig voraussichtlich keine Entschädigung für den Einkommensausfall durch Quarantäne mehr geben soll.

Mit den Risikoländern werden Vereinbarungen angestrebt, vor der Rückreise verbindliche Tests vorzunehmen, um eine Rückreise akut Infizierter möglichst zu vermeiden. Der Bund erarbeitet unter Hochdruck eine elektronische Einreisemeldung, um den Meldeprozess bis hin zu den örtlichen Gesundheitsämtern zu digitalisieren.

Betreuung kranker Kinder

Gesetzlich Versicherten mit Anspruch auf Kinderkrankengeld sollen in diesem Jahr fünf zusätzliche Tage zur Betreuung eines kranken Kindes gewährt werden. Alleinerziehende sollen zehn zusätzliche Tage dafür bekommen. Der Bund soll dies gesetzlich regeln. Es sollen alle Anstrengungen unternommen werden, um einen Präsenzschulbetrieb mit guten Hygienekonzepten oder - wo dies nicht möglich ist - ein verlässliches Homeschooling-Angebot zu ermöglichen.

Großveranstaltungen

Großveranstaltungen, bei denen eine Kontaktverfolgung und das Einhalten von Hygieneregelungen nicht möglich ist, bleiben bis mindestens Ende Dezember 2020 verboten. Zum einheitlichen Umgang mit Zuschauern bei bundesweiten Sportveranstaltungen wird eine Arbeitsgruppe auf Ebene der Chefs der Staatskanzleien eingesetzt. Sie soll bis Ende Oktober einen Vorschlag vorlegen. Damit ist klar, dass die Fußball-Bundesliga auf jeden Fall zum Saisonstart im September ihre Spiele vor leeren Zuschauerrängen austragen muss. Ein längerfristiges Verbot würde unter anderem auch die Spitzenvereine im Handball, Basketball und Eishockey empfindlich treffen.

Private Feiern

Bei den umstrittenen Feiern im Familien- und Freundeskreis konnten sich Bund und Länder nicht auf eine bundesweit geltende Teilnehmer-Begrenzung einigen. Die Bürger werden gebeten, in jedem Einzelfall kritisch abzuwägen, ob, wie und in welchem Umfang private Feierlichkeiten nötig und vertretbar sind. Feiern sollten bevorzugt im Freien abgehalten werden. In geschlossenen Räumen ist stets auf eine ausreichende Belüftung zu achten. Abhängig vom regionalen Infektionsgeschehen sollen für private Feiern Beschränkungen erlassen werden, etwa das Vorschreiben einer Höchstteilnehmerzahl.

Mehrwertsteuersenkung

Einer Verlängerung der Mehrwertsteuersenkung über das Jahresende hinaus erteilte Merkel eine Absage. Diese ende am 31. Dezember 2020, sagte sie. Dann könnten sich die Bürger auf die Senkung des Solidaritätszuschlags freuen - dieser soll Anfang 2021 für rund 90 Prozent der Zahler abgeschafft werden.

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