Do, 10. August 2023
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Macht das Sichten von Kinderpornografie Polizisten krank? Das soll heute das Braunschweiger Verwaltungsgericht klären.
Der Kläger ist ein 45jähriger Polizeibeamter, der nach längerer Erkrankung vorzeitig in den Ruhestand gegangen ist.
Dass der langanhaltende Dienst in diesem Bereich zu einer massiven psychischen Störung geführt hat, haben Gutachten schon bestätigt – aber gilt das auch als Dienstunfall?
Eine Anerkennung seiner Dienstherren blieb dem ehemaligen Ermittler versagt. Das hätte auch eine höhere Pension zur Folge.