Das Verwaltungsgericht Berlin hat das bundesweite Verkaufsverbot für Silvesterfeuerwerk bestätigt. Damit blieben Eilanträge von Pyrotechnikhändlern gegen die Regelung des Bundesinnenministeriums erfolglos. Wie schon im Vorjahr stuften die Richter dasBöllerverbotin der Corona-Pandemie als verhältnismäßig ein.
Bund und Länder sprechen dabei allerdings nicht von einemKnallverbot, sondern von einem Verkaufsverbot. Das heißt, das zünden von Knallern ist generell nicht verboten, es wird jedoch davon abgeraten. Wer vor hat, doch noch ein paar Knaller aus den letzten Jahren zu zünden, sollte sich allerdings vorher informieren, wo und wann das gemacht werden darf. Dafürgibt es je nach Bundesland oder sogar auf kommunaler Ebeneunterschiedliche Vorschriften. Bei Verstößen droht ein Bußgeld und das kann auch mal fünfstellig werden.