Das blaue Licht ist im Straßenverkehr unverwechselbar. Im Gegensatz zu rotem, gelbem, grünem und weißem Licht kommt blaues Licht nicht in Ampeln oder bei anderen Fahrzeugen vor. Wenn ich also Blaulicht sehe, weiß ich, das ist die Polizei oder die Feuerwehr.
Eingeführt wurde das Blaulicht für Einsatzfahrzeuge 1938. Damals wurde wegen des Luftschutzes die sogenannte Verdunkelung befohlen, damit Bomber aus großer Höhe nicht soviel erkennen konnten. Das blaue Licht auf Polizei und Feuerwehrautos war damals noch keine Rundumleuchte, sondern nur eine normal blaue Lampe. Blaues Licht hat die höchste Streuung in der Atmosphäre und ist aus großer Höhe kaum noch zu erkennen.
Blinkendes blaues Licht an Polizei und Feuerwehrfahrzeugen gibt es erst seit den 50er Jahren. Rote und grüne Rundumleuchten sind in Deutschland übrigens verboten.
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