Betrug mit Online-Shops

Wieder einmal sind kriminelle Menschen aufgeflogen, die Käufer in Online-Shops abgezockt haben. Die Staatsanwaltschaft Göttingen hat zwei 25-Jährige Berliner auffliegen lassen, die über insgesamt 26 Fakeshops, wie z.B. www.123kaffeevollautomaten.de oder www.fritzphone24.de, Elektroartikel oder Smartphones angeboten hatten, die es gar nicht gab.

Vielfach agieren die Täter aus dem Ausland, so dass das Löschen solcher Fake-Shops umständlich und langwierig ist. Die Betrüger können daher über viele Wochen hinweg, ahnungslose Online-Käufer um ihr Geld bringen.

Das Prinzip der Abzocke

  • Nach Eingang der Bestellung werden die Kunden informiert, dass eine Lieferung nur nach Vorleistung möglich sei. Ist so eine Vorkasse-Überweisung einmal von der Bank getätigt worden, lässt sie sich nicht mehr widerrufen.
  • Es wird minderwertige Ware zu einem überhöhten Preis geliefert
Unter www.tollkleider.com werden große Rabatte versprochen. Diese Seite wurde als Fake-Seite enttarnt
Janine Hartmann von der Verbraucherzentrale in Leipzig
Wie kann man Indizien erkennen?
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  • Wie kann man Indizien erkennen?
  • Wie sollte die ideale Zahlungsmethode sein?
  • Wie sollte das Impressum aussehen?
  • Worauf würden Sie in aller erster Linie schauen?
  • Was tun, wenn man in die Falle getappt is?
  • Wie bekomme ich das Geld zurück?
  • Keine Spontankäufe! Vergleicht die Preise auf anderen Plattformen. Betrüger locken meist mit unwahrscheinlich niedrigen Preisen.
  • Informiert Euch! Erkundigt Euch in Suchmaschinen über den Shop. Meistens erfahrt Ihr relativ schnell, ob der Shop für unseriöse Geschäftspraktiken bekannt ist und schon Kunden hereingefallen sind.
  • Werdet misstrauisch, wenn es kein Impressum auf der Online-Seite oder nur einen E-Mail Kontakt gibt.
  • Fragt im Zweifel bei den Verbraucherzentralen nach! Es gibt zudem im Internet Listen mit den bekanntesten Fake-Shops im Internet, z.B. „Web of Trust“ oder „Abzockschutz“
  • Keine Sofort-Überweisung! Der Kauf auf Rechnung kann vor Betrug schützen. Lastschriften können noch nach einigen Tagen wieder storniert werden. Nutzt keine Zahlungsdienste wie Western Union, paysafe oder Ukash.
  • Folgt keinen Links aus Spammails
  • Nutzt Programme für das Aufdecken von Fake-Shops, z.B. Abzockschutz oder WOT
  • Sieben goldene Regeln zum sicheren Onlinekauf hat die Seite www.kaufenmitverstand.de zusammengestellt.

Verbraucher, die Fragen rund um den Onlinekauf, zum Widerruf oder zur Gewährleistung und Garantie haben, können sich an die Verbraucherzentrale wenden.

Außerdem gibt es noch bis zum 31. Dezember die Möglichkeit, bei Problemen rund um den Online-Einkauf ein Unternehmen oder einen Anbieter für den Negativpreis „Prellbock 2015“ zu nominieren: Zur Nominierung

  • Solltet Ihr bereits Geld für Ihren Kauf überwiesen haben, informiert Euch umgehend bei Eurer Bank, ob Sie die Zahlung rückgängig machen können. Dies ist innerhalb eines bestimmten Zeitraums in der Regel noch möglich. Bei anderen Zahlungsarten (bspw. Bargeldtransfer) kontaktiert sofort den Dienstleister und lasst ihn die Transaktion stoppen.
  • Sichert alle Beweise für den Online-Kauf: Ob Kaufvertrag, Bestellbestätigung oder E-Mails, bewahrt alle Belege für auf. Druckt diese aus.
  • Erstattt Anzeige bei der Polizei: Mit den gesicherten Unterlagen solltet Ihr Euch möglichst sofort an die Polizei wenden und Strafanzeige erstatten.
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