Wer nach wie vor von den negativen Wirtschaftsfolgen der Corona-Pandemie betroffen ist, kann fällige Steuerzahlungen aufschieben oder absenken. Bund und Länder verlängerten eine entsprechende Regelung aus dem März 2020, wie das Magdeburger Finanzministerium am Montag mitteilte. Konkret können Betroffene beantragen, weniger Einkommens- und Körperschaftsteuer vorauszuzahlen. Zudem können bis auf die Lohnsteuer alle fälligen Steuern bis Ende März erneut zinsfrei gestundet werden.
Das Magdeburger Ministerium stellte online entsprechende Anträge bereit. Zudem riet es, direkt beim zuständigen Finanzamt nach passenden steuerlichen Hilfsmaßnahmen zu fragen. Dort gebe es auch Antworten auf häufige Fragen zu diesem Thema.
In Deutschland sowie vielen Ländern der Welt gelten derzeit strenge Kontaktbeschränkungen und viele Schließungsanordnungen für Geschäfte, Gastgewerbe, Kultur- und Freizeitangebote. Damit soll das Coronavirus eingedämmt und eine Überlastung des Gesundheitssystems verhindert werden. Im Gegenzug wurden in Deutschland Milliardenhilfen aufgelegt, bei denen es neben finanziellen Hilfen auch steuerliche Erleichterungen gibt.