Betrieb Mastanlage ungültig

Die Genehmigung für die Schweinemastanlage Gerbisdorf bei Jessen ist ungültig. Das hat gestern das Verwaltungsgericht in Halle geurteilt.

Demnach hätte die Anlage vor 10 Jahren nicht in Betrieb gehen dürfen. U.a. seien Auflagen für den Umweltschutz nicht erfüllt worden.

Die Mastanlage bleibt aber vorerst in Betrieb. Der Besitzer hat jetzt die Möglichkeit die Mängel zu beheben.

In Gerbisdorf werden über 20.000 Schweine und rund 8.000 Ferkel gehalten.

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