Paar mit Kind

Beschlossen: Elterngeld bleibt unberührt

Werdende oder frischgebackene Eltern müssen keine Abstriche beim Elterngeld hinnehmen.

Der Bundestag hat heute einen Gesetzentwurf gebilligt, der die Berechnungsgrundlage coronabedingt ändert.Normalerweise wird das durchschnittliche Nettoeinkommen der zwölf Monate vor der Geburt für die Berechnung herangezogen. Wenn jemand wegen der Krise gerade weniger verdient, sollen die betreffenden Monate nun nicht mitgerechnet werden, so dass dasElterngeldnicht niedriger ausfällt.

Das gilt rückwirkend zum 1. März und vorerst bis Ende des Jahres.

Wer in sogenannten systemrelevanten Berufen arbeitet und deswegen gerade keine Elternzeit nehmen kann, darf diese außerdem aufschieben. Auch die Regeln beim Partnerschaftsbonus - eine zusätzliche Leistung, die Mütter und Väter bekommen, die beide in Teilzeit arbeiten, um sich die Kindererziehung zu teilen - werden gelockert, wenn Teilzeit momentan so nicht einzuhalten ist. Der Bundesrat muss den Ausnahmeregelungen noch zustimmen, sie sollen dann rückwirkend zum 1. März gelten.

Elterngeldbekommen Mütter und Väter, wenn sie nach der Geburt des Kindes nicht oder vorerst nur wenig arbeiten wollen. Der Staat unterstützt das mit mindestens 300 Euro und maximal 1800 Euro im Monat - abhängig vom Netto-Verdienst vor der Geburt des Kindes. DasElterngeldwird in voller Höhe maximal 14 Monate lang gezahlt, wenn sich beide an der Betreuung beteiligen.

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