Sven Liebich

Berufung nach Urteil gegen Liebich

Der Fall um den Rechtsextremisten landet vor dem Landgericht Halle

Der Fall um den Halleschen Rechtsextremisten Sven Liebich wird neu verhandelt.

Diesmal vor dem Landgericht Halle. Wie ein Sprecher des Amtsgerichts heute mitteilte habe die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt. Sie hatte zwei Jahre Haft gefordert. Das Amtsgericht verurteilte den Rechtsextremisten vorige Woche aber nur zu anderthalb Jahren Gefängnis, u.a. wegen Volksverhetzung.

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