Berufung gegen Urteil nach Neonazi-Krawallen

JVA-Beamten aus Leipzig droht Entlassung aus Staatsdienst

Sechs Jahre nach den Neonazi-Krawallen im Leipziger Stadtteil Connewitz geht die juristische Aufarbeitung um die Beteiligung eines JVA-Beamten in die zweite Runde. Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Verteidigung haben Berufung gegen ein Urteil des Amtsgerichts eingelegt, wie ein Gerichtssprecher am Montag, 14. Februar 2022mitteilte.

Der suspendierte JVA-Beamte war am 4. Februar wegen schweren Landfriedensbruchs verurteilt worden. Der heute 36-Jährige erhielt vor dem Amtsgericht Leipzig eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Es bestünden keinerlei Zweifel, dass der Angeklagte Teil der Randalierer gewesen sei, hatte die Richterin in ihrer Begründung betont.

Am 11. Januar 2016 waren mehr als 200 vermummte und mit Schlagwerkzeugen bewaffnete Menschen durch den politisch vorwiegend linksorientierten Stadtteil marschiert. Dutzende Schaufensterscheiben wurden eingeschlagen und zahlreiche Autos beschädigt. Die Schadenssumme belief sich auf mehr als 100 000 Euro.

Nun muss das Landgericht über die Berufung entscheiden. Sollte das Strafmaß Bestand haben, bedeutet dies eine Entlassung aus demStaatsdienst für den Familienvater. Der Beamte wurde Anfang 2019 vom Dienst suspendiert. Das Justizministerium hatte angegeben, erst Ende 2018 von dem Fall erfahren zu haben.

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