Berlin: Demonstrationsverbot

Die Stuttgarter Initiative Querdenken 711 hat einen Einspruch beim Berliner Verwaltungsgericht gegen dasVerbotihrer geplanten Demonstrationen am Wochenende angekündigt. Rechtsanwalt Ralf Ludwig, der nach Angaben des Demonstrations-Initiators Michael Ballweg die Initiative vertritt, sagte am Mittwoch in einem im Internet verbreiteten Video: «Wir werden vors Verwaltungsgericht gehen, wir werden natürlich auch im Zweifel das Bundesverfassungsgericht anrufen, wenn nicht bereits auf Ebene des Verwaltungsgerichts oder des Oberverwaltungsgerichts dieser Bescheid aufgehoben wird.»

Querdenken protestiert

Ludwig betonte: «Wir gehen davon aus, dass die Versammlung am 29.8. stattfindet.» DasVerbotsei eine «reine Gesinnungssache». «Das heißt, dass man die Menschen, die demonstrieren wollen, nicht in Berlin haben will.» Ballweg hatte in einer Erklärung mitgeteilt: «Wir gehen juristisch gegen die Entscheidung des Innensenators vor und gehen davon aus, dass das Bundesverfassungsgericht diesen feindlichen Angriff auf das Grundgesetz zurückweisen wird.

Hier die Pressemitteilung der Initiative QUERDENKEN 711 – Stuttgart vom 26.08.2020:

Verbot Versammlung am 29. August 2020 zu dem Thema „Berlin invites Europe - Fest für Freiheit und Frieden“ sowie Dauermahnwache zum Thema "Berlin invites Europe - Fest für Frieden und Freiheit - Camp" vom 30. August bis 14. September 2020

Michael Ballweg, Gründer der Initiative QUERDENKEN-711 ist schockiert über das Verbot der Versammlungen. „Meine Befürchtung im April 2020, dass im Rahmen der Pandemie die Grundrechte nicht nur temporär eingeschränkt werden, hat sich bestätigt.“. Klage beim Bundesverfassungsgericht. Die Versammlungen finden statt. QUERDENKEN 711 hatte mehrere sehr gute Kooperationsgespräche mit der Polizei, in denen wir insbesondere die Problematik der Hygienekonzepte gut und kooperativ miteinander abgestimmt haben.

Wir haben insbesondere verdeutlicht, dass wir Deeskalationsteams mit psychologisch geschulten Menschen stellen, die zugleich durch ein großes Team an Anwälten unterstützt werden, um die Hygieneregeln einzuhalten. Seite 2 von 4 26.08.2020 Ganz offensichtlich geht es dem Berliner Innensenator Andreas Geisel nicht um infektionsschutzrechtliche Befürchtungen, die seine eigene Polizeibehörde nicht teilt, sondern ausschließlich um die Gesinnung der Teilnehmer: „"Ich bin nicht bereit, ein zweites Mal hinzunehmen, dass Berlin als Bühne für Corona-Leugner, Reichsbürger und Rechtsextremisten missbraucht wird". Quelle: https://www.n-tv.de/newsletter/breakingnews/Berlin-verbietet-Demogegen-Corona-Politik-article21995981.html Zitat aus dem Verbotsbescheid - Versammlungsverbot nach § 15 Abs. 1 VersG: "Sie richten sich mit Ihrer Versammlung gegen die Maßnahmen der Regierung bzw. der einzelnen Landesregierungen zur Eindämmung des SARS-CoV-2 Virus, die Sie für überzogen halten. Sie sehen Ihre Freiheitsrechte dadurch unverhältnismäßig eingeschränkt, was mit einer Fehleinschätzung der eigentlichen Gesundheitsgefahren, die von dem SARS-CoV-2-Virus ausgehen, einhergeht." Sind – anders als in Weißrussland – nur noch regierungskonforme Demonstrationen zugelassen?

Außenministier Heiko Maaß veröffentlichte heute dazu folgende Pressemitteilung: „Mit den täglich zunehmenden Repressionen gegen friedliche Demonstranten stellt sich die Führung in Minsk immer weiter ins Abseits. Diese mutigen Bürgerinnen und Bürger gehen auf die Straßen ihres Landes gegen Wahlfälschung und für ihr verbrieftes Recht auf Freiheit und demokratische Teilhabe. Sie fordern dabei nicht mehr, aber auch nicht weniger als einen offenen Dialog mit ihrer eigenen Staatsführung.“ Quelle: https://www.auswaertiges-amt.de/de/newsroom/maas-entwicklungen-belarus/2377358 Seite 3 von 4 26.08.2020 Wir gehen juristisch gegen die Entscheidung des Innensenators vor und gehen davon aus, dass das Bundesverfassungsgericht diesen feindlichen Angriff auf das Grundgesetz zurückweisen wird.

Diese, wie die anderen Versammlungen von QUERDENKEN in Berlin werden stattfinden. Ich möchte mich ausdrücklich für die Äußerung des sozialdemokratischen Innensenators, folgende Gruppen seien rechtsradikal oder Verschwörungstheoretiker entschuldigen: 1. QUERDENKEN711 (https://www.youtube.com/watch?v=mft5vV7_kW0) 2. 100 QUERDENKEN-Initiativen bundesweit 3. QUERDENKEN Österreich 4. QUERDENKEN Schweiz 5. Demokratischer Widerstand 6. Rote Fahne 7. Schausteller-Gewerbe 8. Naturschützer 9. Christen (https://youtu.be/36NnB9T9rrQ) 10. Muslime (https://youtu.be/EQ8fnhC72zg) Der Innensenator hat ein unvollständiges Informationsbild und ignoriert die Einschätzung des Verfassungsschutzes: „Nach Einschätzung des Bundesverfassungsschutzes haben an der Corona-Demonstration am vergangenen Samstag in Berlin nur „einzelne Angehörige“ aus dem rechtsextremen Spektrum teilgenommen. Vor der Veranstaltung sei durch verschiedene Personen und Organisationen aus diesem Spektrum mobilisiert worden. Aber: „Ein prägender Einfluss auf den Demonstrationszug oder die Gesamtkundgebung ging von diesen nicht aus“, teilte das Bundesamt für Verfassungsschutz der F.A.S. mit. Seite 4 von 4 26.08.2020 „Insofern resultierte aus der Kundgebung für die traditionelle rechtsextremistische Szene keine nennenswerte Anschlussfähigkeit an demokratische Kundgebungsteilnehmer“, sagen die Verfassungsschützer. Quelle: https://www.faz.net/aktuell/politik/inland/corona-demo-nureinzelne-rechtsextreme-16894746.html Kontakt: presse@querdenken-711.de

Berlin verbietet Corona-Demonstrationen

Die Berliner Polizei hatte die für Freitag und Samstag geplanten Demonstrationen gegen die Corona-Politik untersagt und argumentiert, es sei mit Verstößen gegen die geltende Infektionsschutzverordnung zu rechnen. Das habe dieDemonstrationam 1. August gezeigt. Angemeldet war durch die Stuttgarter Initiative Querdenken 711 eine «Versammlung für die Freiheit» auf der Straße des 17. Juni mit rund 22 000 Demonstranten.

Hier die Pressemitteilung des Berliner Senats vom 26.08.2020

Berlins Innensenator begrüßt Entscheidung der Versammlungsbehörde. Infektionsschutz steht im Mittelpunkt.

Die Versammlungsbehörde hat heute mehrere Demonstrationen verboten, die am kommenden Wochenende in Berlin stattfinden sollten. Die Verbote werden maßgeblich damit begründet, dass es bei dem zu erwartenden Kreis der Teilnehmenden zu Verstößen gegen die geltende Infektionsschutzverordnung kommen wird. Besondere Auflagen – wie zum Beispiel das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung – als milderes Mittel seien bei den angemeldeten Versammlungen nicht ausreichend. Die Versammlungen vom 01.08.2020 hätten gezeigt, dass die Teilnehmenden sich bewusst über bestehende Hygieneregeln und entsprechende Auflagen hinweggesetzt haben.

BerlinsInnensenator Andreas Geiselbegrüßte die Entscheidung: „Das ist keine Entscheidung gegen die Versammlungsfreiheit, sondern eine Entscheidung für den Infektionsschutz. Wir sind noch mitten in der Pandemie mit steigenden Infektionszahlen. Das kann man nicht leugnen. Wir müssen deshalb zwischen dem Grundrecht der Versammlungsfreiheit und dem der Unversehrtheit des Lebens abwägen. Wir haben uns für das Leben entschieden.“ Versammlungsfreiheit bedeute nicht, sich über geltendes Recht hinwegsetzen zu können, sagte Andreas Geisel. „Die Anmelder der Versammlungen, die Anfang August in Berlin stattfanden, haben ganz bewusst die Regeln gebrochen, die sie vorher in Gesprächen mit der Polizei akzeptiert hatten – dazu gehörten das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes und das Einhalten des 1,5-Meter-Abstands. Ein solches Verhalten ist nicht akzeptabel. Der Staat lässt sich nicht an der Nase herumführen.“

Innensenator Geisel kündigte ein konsequentes Vorgehen der Polizei an, sollten sich dennoch große Menschenansammlungen bilden. „Ich bin nicht bereit ein zweites Mal hinzunehmen, dass Berlin als Bühne für Corona-Leugner, Reichsbürger und Rechtsextremisten missbraucht wird. Ich erwarte eine klare Abgrenzung aller Demokratinnen und Demokraten gegenüber denjenigen, die unter dem Deckmantel der Versammlungs- und Meinungsfreiheit unser System verächtlich machen“, sagte Berlins Innensenator.

Andreas Geisel kündigte zudem an, dass die im Vorfeld angekündigten Zeltlager in Berlin nicht geduldet werden. „Wir dürfen nicht zulassen, dass Berlin zu einem großen Campingplatz für vermeintliche Querdenker und Verschwörungsideologen gemacht wird.“

Die Versammlungseigenschaft eines Zeltlagers ist nach Auffassung der Versammlungsbehörde nicht gegeben, da anzunehmen ist, dass Zeltlager hauptsächlich für Übernachtungszwecke genutzt werden. Gestützt wird diese Rechtsaufassung von den am 21.08.2020 ergangenen Beschlüssen des VG Berlin undOVGBerlin-Brandenburg, die in Bezug auf ein Zeltlager von staatenlos.info die fehlende Versammlungseigenschaft bestätigten und den diesbezüglichen Feststellungsbescheid als rechtmäßig erachtet haben.

01.08.2020, Berlin: Polizisten stehen bei einer Kundgebung gegen die Corona-Beschränkungen auf der Straße des 17. Juni auf der Bühne unter einem Transparent der Initiative «Querdenken 711». Zu der Demonstration gegen Corona-Maßnahmen hatte damals diese Initiative aufgerufen. Die Berliner Behörden haben jetzt eine für Samstag (29.08.2020) geplante große Demonstration gegen die Corona-Politik und andere Aufzüge verboten. Bei dem zu erwartenden Teilnehmerkreis sei mit Verstößen gegen die geltende Infektionsschutzverordnung zu rechnen.
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