Beherbergungsverbot für Sachsen-Anhalt ist da

Regelung gilt ab 27. Juni

Bürger aus Corona-Hotspots dürfen nicht in Sachsen-Anhalt übernachten.

Das Landesverwaltungsamt hat am Freitagnachmittag ein Beherbergungsverbot für Hotels und Campingplätze beschlossen.

Das Verbot trete am Samstag, 27. Juni, in Kraft, heißt es in einer Mitteilung der Behörde.

Diese Regelung werde außerdem Teil der neuen Landesverordnung sein, die Mitte nächster Woche in Kraft treten wird.

Wer aus einem Corona-Hotspot kommt und trotzdem in Sachsen-Anhalt Urlaub machen möchte, muss ein ärztliches Attest vorlegen.

Auch andere Bundesländer wie Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Baden-Württemberg, Brandenburg oder Bayern haben bereits ein Beherbergungsverbot erlassen.

Dehoga-Präsident:Corona-Reiseeinschränkungen nachvollziehbar

Der Präsident des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (Dehoga) in Sachsen-Anhalt, Michael Schmidt, hält die Reiseeinschränkungen für Menschen aus Corona-Hotspots für vernünftig. «Um die Pandemie einzudämmen und jetzt nicht wieder durch Reise auszubreiten ist die Maßnahme nachvollziehbar», sagte Schmidt am Samstag der Deutschen Presse-Agentur.

«Es ist wichtig, dass es jetzt einheitliche Regeln gibt und nicht jedes Bundesland seine eigenen erlässt», sagte der Hotelier. «So gibt es für alle klare Vorgaben und wir müssen uns nicht rechtfertigen.» Dennoch rechnet Schmidt damit, dass nicht alle Gäste die Vorgaben einsehen. «Es wird trotzdem Diskussionen geben, da bin ich mir sicher.»

Schmidt forderte, dass die Wirksamkeit der Maßnahmen regelmäßig überprüft werde und warnte vor Stigmatisierungen der betroffenen Gäste. «Menschen dürfen nicht diskrimminiert werden, nur weil sie aus einer bestimmten Gegend kommen», sagte Schmidt.

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