Baugenehmigung für Feuerwehrerweiterung rechtens

Die Stadt Schönebeck kann das Gebäude der Freiwilligen Feuerwehr im Stadtteil Salzelmen ausbauen.

Das Verwaltungsgericht Magdeburg hat die Klage einer Grundstücksnachbarin abgewiesen.

Die hatte unter anderem zu viel Lärm und Störungen für das Wohngebiet befürchtet.

Die Befürchtungen haben die Richter nicht geteilt und den Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz abgelehnt.

Anbau und Sanierung sind erforderlich, um bestehende Auflagen für den Betrieb des Gerätehauses zu erfüllen.

Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.

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