Mo, 28. Januar 2019
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Wegen Verstoßes gegen das Waldgesetz müssen sich zweiMänner in Leipzig verantworten. Sie waren gestern dabei erwischt worden, wie sie im Auwald große Mengen an Bärlauchwurzeln ausgegraben hatten. Bärlauch darf zur Erntezeit im Mai nur etwa in Handstraußgröße mitgenommen werden. Sie schon monatelang vorher auszugraben sei absolut verboten – und kann bis zu 1000 Euro Strafe kosten.