Kunden des insolventen Reiseanbieters ThomasCookkönnen ab sofort onlineeine Ausgleichszahlung der Bundesregierung für geplatzte Reisen beantragen. «Wir werden den Kundinnen und Kunden, die Schäden erlitten haben, aus Gründen des Vertrauensschutzes freiwillig die Differenz zwischen ihren Zahlungen und dem, was sie von anderer Seite zurückerhalten haben, ausgleichen», versprach Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) am Mittwoch, 6. Mai 2020.
Das Angebot richtet sich an Kunden, die bei einem deutschen Reiseveranstalter der ThomasCook-Gruppe, bei der ThomasCookInternational AG oder der Tour Vital Touristik GmbH eine Pauschalreise gebucht haben. Sie müssen Belege einreichen und bereits von anderer Seite erhaltene Leistungen angeben. Anmeldungen werden bis zum 15. November 2020 entgegengenommen. Die Bundesregierung warnte, gerade am Anfang könne es wegen starken Andrangs zu Verzögerungen in der Bearbeitung kommen.
Die deutsche ThomasCook, die in den Sog der Pleite der britischen Mutter geraten war, hatte am 25. September Insolvenzantrag gestellt. Das Unternehmen hatte schrittweise alle gebuchten Reisen abgesagt, auch wenn sie bereits ganz oder teilweise bezahlt worden waren.
Die Bundesregierung entschied im Dezember, betroffenen Pauschalreisenden jenen Teil ihrer Ausgaben zu erstatten, den weder die Zurich-Versicherung noch Dritte ausgleichen. Voraussetzung ist allerdings, dass Kunden ihre Ansprüche zuvor beim Insolvenzverwalter gemeldet und bei der Versicherung geltend gemacht haben.