Mit Flatterband sind Sitzbänke und ein Tisch an der Freizeitanlage „Stadthafen“ abgesperrt.

Ausgangssperre in Leipzig

Beschränkung gilt auch tagsüber

Ausgangsbeschränkungen auch tagsüber und ein Alkoholverbot im öffentlichen Raum gelten ab Mittwoch (07. April 2021) in Leipzig - weil die Inzidenz über 100 liegt.

Ohne triftigen Grund darf niemand seine Wohnung verlassen - Einkaufen ist ein solcher triftiger Grund - mit Termin ist das weiter möglich und mit einem tagesaktuellen negativen Test.

Die Verordnung ist gültig bis einschließlich 18. April.

Als triftige Gründe gelten außerdem die Ausübung beruflicher Tätigkeiten, der Besuch der Schule und von Einrichtungen der Kindertagesbetreuung, der Besuch von Kirchen und anderen Orten der Religionsausübung, die Inanspruchnahme medizinischer, psychosozialer und veterinärmedizinischer Versorgungsleistungen, der Besuch von Ehe- und Lebenspartnern sowie Sport und Bewegung im Freien.

Das ganztägigeAlkoholverbot gilt für den gesamten Innenstadtbereich einschließlich Innenstadtring sowie im öffentlichen Raum im Bereich von Fußgängerzonen und verkehrsberuhigten Bereichen sowie auf öffentlichen Parkplätzen und Parkplätzen vor Einkaufszentren sowie Groß- und Einzelhandelsgeschäften, auf Spiel- und Sportplätzen, vor und an Tankstellen, Haltestellen des öffentlichen Personennahverkehres, vor und in Bahnhöfen und in öffentlich zugänglichen Parkanlagen.

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