Ein Corona-Urteil des Amtsgerichts Weimar vom 11. Januar 2021 sorgt seit Tagen für heftige Diskussionen in ganz Deutschland.
Der zuständige Richter Matthias Guericke hatte einen Mann freigesprochen, der mit einerParty im April 2020 gegen die Thüringer Corona-Verordnung verstoßen hatte. Ihm wurde ein Bußgeld über 200 Euro auferlegt, gegen dass er Widerspruch einlegte. Das Nachrichtenmagazin FOCUS Online berichtete darüber - nach eigenen Angaben liegt dem Magazin die 19-seitige Urteilsbegründung vor.Guericke schreibt hier, dassdas allgemeine Kontaktverbot im Lockdown des Frühjahrs 2020 unverhältnismäßig, verfassungswidrig und damit nichtig sei. FOCUS Online zitiert ihn mit seiner Einschätzung, dass der Lockdown eine"katastrophale politische Fehlentscheidung mit dramatischen Konsequenzen für nahezu alle Lebensbereiche der Menschen" sei.
Der Artikel des Nachrichtenmagazins machte im Netz sehr schnell die Runde - Pro und Contra gaben sich die Klinke in die Hand, andere Medien berichteten ebenfalls.In den sozialen Medien wurde heftig darüber spekuliert, welche Beweggründeder Richter hatte. Laut FOCUS Onlineist Matthias Guerickeprivat ein Gegner der Maskenpflicht und Abstandsregeln. Um die Bestimmungen zu kippen, klagte er bereits selbst zweimal im Eilverfahren vor dem Thüringer Oberverwaltungsgericht (OVG) in Weimar gegen den Freistaat Thüringen und verlor.
Mittlerweile hat sich die Staatsanwaltschaft Erfurt eingeschaltet.Das von Guericke getroffene Urteil in dem Bußgeldverfahren ist noch nicht rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft will das Urteil des Amtsgerichts mit den zugrunde liegenden Informationen aufheben lassen und das Verfahren mit einem anderen Richter neu aufnehmen.