Legehennen

Aufhebung der Stallpflicht

Salzlandkreis und Harz

Geflügel im Landkreis Harz und größtenteils auch im Salzlandkreis darf wieder ins Freie. Die Kreise haben die Stallpflicht bereits vorige Woche aufgehoben, weil es hier schon seit einigen Wochen keine neuen Fälle von Vogelgrippe gab.

Im Salzlandkreis darf Geflügel allerdings nur im westlichen Teil des Kreises nach draußen. In den Gebieten östlich von Elbe und Saale gilt weiter Stallpflicht. Es sind Rastgebiete von Wildvögeln.

Mansfeld-Südharz

In Mansfeld-Südharz gilt im Westen immer noch Stallpflicht. Im östlichen Teil des Landkreises wurden die Bestimmungen gelockert. Die genaue Verortung hier.

Landkreis Börde

In folgenden Gebieten bleibt das Aufstallungsgebot nach wie vor bestehen:

  • In der Gemeinde Barleben für die Ortschaften:
    Barleben, Ebendorf, Meitzendorf
  • In der Stadt Haldensleben nur für die Ortschaft:
    Uthmöden
  • In der Gemeinde Niedere Börde für die Ortschaften:
    Dahlenwarsleben, Jersleben, Samswegen
  • In der Stadt Oebisfelde-Weferlingen für die Ortschaften:
    Bergfriede, Bösdorf, Breitenrode, Buchhorst, Döhren, Eickendorf, Etingen, Everingen, Gehrendorf, Kathendorf, Klinze, Lockstedt, Oebisfelde, Niendorf, Wassensdorf, Weddendorf, Rätzlingen, Seggerde
  • In der Stadt Wolmirstedt für die Ortschaften:
    Elbeu, Farsleben, Glindenberg, Mose, Wolmirstedt


Kreis Stendal

Auf Grund der Gewässerstruktur von Elbe, Havel, Aland, Biese und Uchte sowie eines umfangreichen Grabensystems ist die gesamte Fläche des Landkreises Stendal Risikogebiet


Kreis Wittenberg

Für folgende Ortsteile wird die Aufstallung von Geflügel aufgrund der Risikoanalyse weiter angeordnet:

  • Vockerode und Riesigk in der Stadt Oranienbaum-Wörlitz
  • Klieken und Buro in der Stadt Coswig (Anhalt)
  • Schützberg, Gorsdorfund Hemsendorf in der Stadt Jessen (Elster)
  • Premsendorf in der Stadt Annaburg.

Ebenso bleibt die Stallpflicht im Sperrbezirk und im Beobachtungsgebiet in Apollensdorf, Apollensdorf-Nord, Griebo sowie Teilen von Piesteritz, Bodemar und Heinrichswalde noch bis mindestens zum 4. April 2017 in Kraft. Weitere Infos hier.

Kreis Anhalt Bitterfeld

Diese Orte sind von der Stallpflicht ausgenommen.

Burgenlandkreis

Die Stallpflicht von Nutzgeflügel beschränkt sich im Burgenlandkreis nur noch auf die Risikogebiete und auf das Sperrgebiet, das wegen der Festlegung von Geflügelpest bei einem Bussard in Leißling festgelegt wurde. Zu den Risikogebieten des Burgenlandkreises zählen die Städte Weißenfels und Lützen einschließlich deren Ortsteile. Hier ist das Geflügel bis zur offiziellen Aufhebung weiter in den Ställen zu halten.

Das Sperrgebiet in Leißling ist weiterhin bis 02.04.2017 von der Stallpflicht betroffen.

Stadt Halle

Die Allgemeinverfügung der Stadt Halle vom 15. November 2016 über die Anordnung der Aufstallung von Geflügel zum Schutz gegen die Aviäre Influenza wird aufgehoben.Eine entsprechende Allgemeinverfügung veröffentlicht die Stadt in ihrer kommenden Amtsblattausgabe am 29. März 2017.

Nach Bewertung des regionalen Einschleppungsrisikos wird im Stadtgebiet Halle (Saale) derzeit nur noch der Ortsteil Planena als besonders gefährdeter Bereich für eine Einschleppung der Aviären Influenza in die Hausgeflügelpopulation angesehen. Planena befindet sich unmittelbar in einem Wildvogelrastgebiet.

Alle Geflügelhalter im Stadtgebiet werden jedoch nochmals auf die Pflicht zur Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen hingewiesen, um ein Risiko der Einschleppung in Nutzgeflügelhaltungen so niedrig wie möglich zu halten. Zu den Maßnahmen gehört, dass Hausgeflügel nicht an Stellen gefüttert und getränkt werden soll, die auch für Wildvögel zugänglich sind. Futter, Einstreu oder sonstige Gegenstände, mit denen das Hausgeflügel in Verbindung kommen kann, dürfen nicht an Orten aufbewahrt werden, zu denen Wildvögel Zugang haben.

Altmarkkreis Salzwedel

Allgemeinverfügungen zur Wildvogelgeflügelpest bei Rockenthin und Badel bleiben unberührt. Die Risikoareale von Wildvogelrastgebieten bestehen weiterhin um den Arendsee und im Drömling. Alle Infos hier.

Jerichower Land

Aufgrund der Lage an der Elbe, dem Elbe-Havel-Kanal und den umfangreichen Seen und Gewässern bleibt die Stallpflicht für das gesamte Jerichower Land.

Saalekreis

Die Stallpflicht im Saalekreis gilt nur noch in folgenden Städten und Ortschaften.

  • Stadt Merseburg,
  • Stadt Leuna,
  • Stadt Bad Dürrenberg,
  • Gemeinde Schkopau,
  • Stadt Braunsbedra,
  • Goethestadt Bad Lauchstädt (hier nur Stadtgebiet einschließlich Ortschaften Klobikau und Milzau)

Davon betroffen sind auch die derzeit bestehenden Restriktionsgebiete

  • Sperrbezirk Salzatal OT Höhnstedt und Beobachtungsgebiet Salzatal OT Höhnstedt, Gemeinde Teutschenthal (Allgemeinverfügungen v. 08.03.2017)
  • Sperrbezirk Wettin und Beobachtungsgebiet Wettin-Löbejün, Salzatal (Allgemeinverfügungen v. 07.03.2017)
  • Beobachtungsgebiete Mücheln, Braunsbedra, Merseburg (Allgemeinverfügungen v. 28.02.2017) ein.
Quelle: Salzlandkreis
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