Sachsen-Anhalt ist laut dem Online-Ratgeber leinenpflicht.com das Bundesland mit den striktesten Regelungen rund um Verordnungen fürs Gassigehen.
Das ganze Jahr über gilt Leinenpflicht für Hunde in öffentlichen Gebieten. Normalerweise sind Waldgebiete davon ausgeschlossen, doch gerade jetzt, zur Brut- und Setzzeit, sind nicht nur Hunde, sondern alle Vierbeiner an der Leine zu führen. Denn: Schon ein kurzes Fremdschnüffeln kanndazu führen, dass einJungtier von seiner Mutter verstoßen wird und es deswegen verhungert.
Außerdem ist es Jägern erlaubt, einen freilaufenden Vierbeiner sofort zu erschießen, sobald sich das Tier nicht mehr in unmittelbarer Nähe zu seinem Halter befindet. Diese Gesetze gelten in dieser Zeit auch auf Flächen, die eigentlich für freilaufende Tiere gedacht sind, da sich dort auch Kaninchen oder andere wildlebende Tiere aufhalten können.
Der Zeitraum der Setz- und Brutzeit beginnt am 1. März und endet am 15. Juli.
Solange sind Hundehalter gut beraten, ihren Vierbeiner auch im Wald immer in ihrer Nähe zu haben. Bei einem Verstoß gegen diese Verordnungen sind Bußgelder in fünfstelliger Höhe möglich.