Attentäter von Halle erneut angeklagt

Wegen der Geiselnahme in der JVA Burg

Der Attentäter von Halle soll erneut vor Gericht. Die Generalstaatsanwaltschaft Naumburg hat Stephan B. wegen Geiselnahme im Gefängnis Burg angeklagt.

Am Abend des 12. Dezember 2022 hatte Stephan B. zwei Bedienstete der JVA Burg in seine Gewalt gebracht. Sein Ziel war es, aus dem Gefängnis zu fliehen. Bei der Geiselnahme benutze er eine selbstgebastelte Pistole, mit der er einen Schuss abgegeben hat, so der Ermittlungsstand des Generalstaatsanwaltes. Das erweitert die Anklage um einen Verstoß gegen das Waffengesetz. Der Gefangene wurde schließlich überwältigt, die Tore blieben zu.

Stephan B. ist wegen des Anschlags auf die Synagoge in Halle und die Ermordung von zwei Menschen zu lebenslanger Haft verurteilt.

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