Es hatbis in den frühen Morgen gedauert - dann haben sich Bund und Länder auf einen Migrationskompromiss verständigt. Es ging um die Aufteilung der Flüchtlingskosten und Maßnahmen zur Verringerung der irregulären Migration nach Deutschland. Vorgesehen sind nun Leistungseinschränkungen für Asylbewerber. Dazu wird die Finanzierung der Flüchtlingskosten umgestellt.
- Ab nächstes Jahr zahlt der Bund für jeden Asylerstantragssteller eine jährliche Pauschale von 7.500 Euro und nicht mehr eine jährliche Gesamtsumme von derzeit rund 3,7 Milliarden Euro.
- Man war sich einig, dass derzeit zu viele Menschen nach Deutschland flüchteten. Deshalb will die Bundesregierung prüfen, ob Asylverfahren schon außerhalb Europas möglich sind.
- In Deutschland sollen Asylverfahren schneller abgewickelt werden als bisher. Insbesondere bei Menschen aus Staaten mit einer Anerkennungsquote von weniger als fünf Prozent soll das Asylverfahren in drei Monaten abgeschlossen sein.
- An den Kontrollen, die Deutschland derzeit an den Grenzen zur Schweiz, Tschechien, Polen und Österreich durchführt, will man festhalten.
- Neu ist auch, dass Asylbewerber mindestens einen Teil ihrer Leistungen künftig als Guthaben auf eine Bezahlkarte bekommen.
- Wenn sich Verfahren hinziehen, sollen künftig nicht nur 18, sondern 36 Monate lang nur Grundleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz gezahlt werden. Aktuell haben Asylbewerber eineinhalb Jahre lang Anspruch auf ein Dach über dem Kopf sowie Nahrung, Kleidung, Gesundheitspflege und Gebrauchs- und Verbrauchsgütern. Statt solcher Sachleistungen sind teils auch Wertgutscheine oder Geldleistungen vorgesehen. Nach 18 Monaten steigen die Sätze ungefähr auf Höhe der regulären Sozialhilfe. Dieser Schritt soll künftig später erfolgen, was im Effekt eine Kürzung der staatlichen Leistungen bedeutet.