Wer sich immer wieder weigert, einen Job anzunehmen, soll künftig für eine gewisse Zeit kein Bürgergeld bekommen. Das sieht ein Gesetzentwurf aus dem Arbeitsministerium von Hubertus Heil (SPD) vor. Im Kabinett sind sie noch nicht endgültig abgestimmt.
Das Ministerium argumentiert in dem Entwurf, es gebe «einige wenige Beziehende von Bürgergeld», die Jobangebote beharrlich verweigerten. Eine konkrete Zahl nannte das Ministerium nicht - laut Recherchen der BILD-Zeitung weiß die Bundesregierung nicht "Wie viele Stütze-Kassierer in die Kategorie „Totalverweigerer“ fallen". Die Zeitung stellt aber diese Überlegung in den Raum: "Von den 3,9 Millionen erwerbsfähigen Bürgergeld-Empfängern werden bislang bei 23.400 Personen (0,6 Prozent) Sanktionen wegen mangelhafter Mitwirkung verhängt."
Der Bürgergeld-Regelsatz von 563 Euro im Monat (für Alleinstehende) soll künftig komplett wegfallen, wenn jemand eine zumutbare Arbeit nicht annimmt - und zwar für einen Zeitraum von bis zu zwei Monaten. Lediglich die Kosten für Unterkunft und Heizung zahlt der Staat weiter, damit die Arbeitslosen nicht obdachlos werden.
Aktuell dürfen die Jobcenter maximal 30 Prozent des Bürgergelds kürzen. Das Bundesverfassungsgericht ließ zuletzt aber eine Verschärfung für Fälle zu, in denen ein Bürgergeld-Empfänger ohne wichtigen Grund ein konkret bestehendes und zumutbares Arbeitsangebot verweigert.