Zusatzstunde für Lehrer hält vor Gericht stand

Geteilte Reaktionen nach Urteil

Im Kampf gegen den hohen Unterrichtsausfall lässt Sachsen-Anhalt die Lehrkräfte seit fast einem Jahr eine Stunde pro Woche länger unterrichten - diese sogenannte Vorgriffstunden-Regelung hat nun vor dem Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt standgehalten. Am Donnerstag lehnte das Gericht in Magdeburg die Normenkontrollanträge einer verbeamteten Lehrerin aus Magdeburg und eines angestellten Lehrers aus Haldensleben ab. Sie hatten die seit knapp einem Jahr geltende Regelung kippen wollen. 

Die zusätzlichen Stunden können sich die Lehrkräfte vergüten lassen oder sie auf einem Arbeitszeitkonto ansparen, um sie ab dem Schuljahr 2033/34 abzubauen. Von der Regelung sind Lehrkräfte ab 62 und befristet angestellte Lehrkräfte ausgenommen. 

Es handele sich nicht um eine Erhöhung der Regelarbeitszeit für die Lehrer, so der Vorsitzende Richter Oliver Becker. Vielmehr sei es eine Arbeitszeitverschiebung, die Unterrichtsstunden würden vorgezogen. Das Ziel des Landes, zusätzliche Unterrichtseinheiten zu generieren, werde erreicht. Auch gegen Arbeitszeitrichtlinien werde aus Sicht des Gerichts nicht verstoßen. Dass Teilzeitkräfte einbezogen werden, hält das Gericht ebenfalls für unproblematisch.

Auch Ministerpräsident Reiner Haseloff begrüßte die Entscheidung. «Mit der Einführung der Vorgriffsstunde haben wir in Sachsen-Anhalt ein wirksames Instrument gefunden, um die Unterrichtsversorgung deutlich zu verbessern.» 

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