Wernigerode: Unbekannte Personen drohen öffentlichen Einrichtungen mit Straftaten

Am Montag, 17. November 2025, gingen im Polizeirevier Harz mehrere Hinweise ein, wonach bislang unbekannte Personen die Begehung verschiedener Straftaten im Stadtgebiet ankündigte. Die Polizei nennt so etwas unspezifizierte Bedrohungslagen. Betroffen waren öffentliche Gebäude, Bildungseinrichtungen, medizinische Einrichtungen.  

Polizeibeamte überprüften sämtliche betroffene Objekte, es kamen u. a. Spezialhunde zum Einsatz. Eine konkrete Gefährdungslage bestätigte sich zunächst in keiner Einrichtung. Die Beamten leiteten Ermittlungen u. a. wegen der Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten ein. Diese dauern gegenwärtig an.

In diesem Zusammenhang weist die Polizei ausdrücklich darauf hin, dass:

  • die Androhung von Straftaten oder der Missbrauch von Notrufen strafbar ist, unabhängig davon, ob eine Umsetzung der Straftat beabsichtigt ist;
  • derartige Ankündigungen nicht nur erhebliche strafrechtliche Konsequenzen haben, sondern auch die Kosten für ausgelöste Einsatzmaßnahmen in Rechnung gestellt werden können.
Seite teilen