Symbolbild: Ein Kind spielt mit einer Erzieherin im Sandkasten einer Kita.

Wernigerode: Entwicklungen im Prozess gegen Erzieherin

Im Prozess um Misshandlungen in der Kita „Musikus“ in Wernigerode ist die angeklagte Erzieherin in fast allen Punkten freigesprochen worden. Das Jugendschöffengericht sah den Großteil der Vorwürfe als nicht beweisbar an – zu viele Aussagen widersprachen sich, viele Details ließen sich im Nachhinein nicht sicher klären.

Nur ein Punkt blieb bestehen: In einem Fall hatte die 40-Jährige ein Kleinkind gegen dessen Willen auf die Seite gedreht. Das wertete das Gericht als Nötigung und verhängte dafür eine Geldstrafe von 1.200 Euro.

Die übrigen Anschuldigungen – darunter körperliche Übergriffe, Beschimpfungen und unsachgemäßer Umgang mit Kleinkindern – konnten nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden. Die betroffenen Kinder waren zum Tatzeitpunkt erst rund zwei Jahre alt und daher nicht vernehmungsfähig. Auch deshalb stützte sich das Verfahren überwiegend auf Aussagen von Kolleginnen – doch diese wichen in mehreren Punkten voneinander ab.

Das Gericht machte deutlich: „Im Zweifel für die Angeklagte.“

Rechtskräftig ist das Urteil noch nicht. Die Erzieherin hat eine Woche Zeit, Berufung oder Revision einzulegen.

Der Fall hatte in der Harzregion für große Aufmerksamkeit gesorgt. In der Kita werden etwa 140 Kinder betreut. Nach Bekanntwerden der Vorwürfe war die Erzieherin sofort suspendiert worden.

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