Mundraub - so was gab´s mal. Seit 1975 existiert der Begriff im Strafgesetzbuch aber nicht mehr. Wer etwas im Laden aus dem Regal nimmt und gleich isst oder trinkt begeht Diebstahl. Etwas anders ist das in öffentlich Grünanlagen, Gärten oder Parks. Das ist es nicht verboten, Äpfel, Kirschen, Holunderbeeren oder andere Früchte zum eigenen Verbrauch ab zu pflücken. Ihr solltet Euch aber wirklich sicher sein, dass es sich nicht um Privatbesitz handelt. Dann droht Ärger. Und reißt bitte nicht gleich ganze Zweige oder Äste ab.
Wer auf Nummer sicher gehen will, schaut auf die Internetseite www.Mundraub.org. Dort findet Ihr eine Karte auf der Orte verzeichnet, wo jeder gratis pflücken darf.
Wie schnell tropft Regen? Wieviele Menschen wurden schon von Meteoriten getroffen? Der Tag ist voller kleiner Geheimnisse und radio SAW deckt sie auf.