Grundsätzlich ist erst mal alles erlaubt, was den Heilungsprozess nicht stört. Was man als krankgeschriebener Mensch darf und was nicht, hängt immer von der Krankheit und der persönlichen Situation ab – anders gesagt: Es kommt drauf an. Einkaufen, Medikamente besorgen, ein Stadtbummel, ein Spaziergang oder ein Kino- oder Restaurantbesuch sind erlaubt, wenn keine Bettruhe verschrieben ist, z. B. bei einem gebrochenen Arm.
Will man krankgeschrieben verreisen, muss auf jeden Fall derjenige zustimmen, der während der Erkrankung die Kohle bezahlt. Also erst der Arbeitgeber und dann die Krankenkasse.
Wie schnell tropft Regen? Wieviele Menschen wurden schon von Meteoriten getroffen? Der Tag ist voller kleiner Geheimnisse und radio SAW deckt sie auf.