Wie der Name es sagt, will Olaf Scholz von den Abgeordneten des Bundetags wissen, ob die Mehrheit von ihnen mit ihm und seiner Regierungspolitik noch einverstanden ist. Das Grundgesetz schreibt vor, dass zwischen Frage und Antwort 48 Stunden liegen müssen.
Das heißt, in der 1. Sitzungswoche des Bundestages in kommenden Jahr wird Olaf Scholz das Parlament fragen und der Bundestag wird über die Vertrauensfrage abstimmen. Da die FDP nun aus der Regierung ausgeschieden ist, haben SPD und Grüne nicht genügend Stimmen, um ein „ja“ sicherzustellen. Es wird also Olaf Scholz und seiner Regierung – stand jetzt – das Vertrauen entzogen.
Er hat allerdings schon angekündigt, bei einem „nein“ den Bundespräsidenten zu bitten, den Bundestag aufzulösen und Neuwahlen einzuleiten. Diese Neuwahlen müssen innerhalb von 60 Tage nach der Abstimmung durchgeführt werden.
Also werden wir höchstwahrscheinlich im März 2025 einen neuen Bundestag wählen.
Na ja so eine Neuwahl muss gut vorbereitet sein. Wähler- und –kandidatenlisten müssen erstellt werden.
Wahlbenachrichtigungen müssen verschickt und Wahlhelfer gefunden werden.
Wenn Olaf Scholz jetzt die Vertrauensfrage stellen würde, würde es durch die Zeitvorgaben des Grundgesetzes Weihnachten werden.
Deshalb wird die Vertrauensfrage am 15. Januar gestellt.
Erstmal kann die Regierung normal weiterarbeiten.
Aber bei allen Entscheidungen, die der Bundestag treffen soll, müssen mehr als die Hälfte der Abgeordneten zustimmen.
Diese Mehrheit haben SPD und Grüne aber allein nicht.
Damit die wichtigen Gesetze doch noch bis zum Ende Jahres verabschiedet werden können, spricht Olaf Scholz jetzt mit Oppositionsführer Friedrich Merz von der CDU.
So soll versucht werden, die Gesetze so einzubringen, dass genügend Abgeordnete dafür stimmen.
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