Am Mittwoch dem 11. Dezember stellt Bundeskanzler Olaf Scholz im Bundestag die Vertrauensfrage, um damit den Weg für die Neuwahlen am 23. Februar frei zu machen.
Die Vertrauensfrage ist im Grundgesetz der Bundesrepublik verankert. Einfach gesagt bedeutet das: Der Kanzler braucht für seine Amtsführung das Vertrauen des Bundestages. Mit der Vertrauensfrage prüft der Bundeskanzler, ob die Mehrheit des Bundestages seine Politik weiterhin unterstützt.
Zwischen dem Stellen der Vertrauensfrage und der Abstimmung darüber durch den Bundestag müssen mindestens 48 Stunden liegen, damit die Abgeordneten ausreichend Bedenkzeit für ihre Entscheidung haben. Verweigert der Bundestag dem Kanzler das Vertrauen, kann der Bundespräsident auf Vorschlag des Kanzlers den Bundestag innerhalb von 21 Tagen auflösen und es muss Neuwahlen geben.
In der Geschichte der Bundesrepublik wurde die Vertrauensfrage bisher fünf Mal gestellt. In drei Fällen – bei Willy Brandt, 1972, Helmut Kohl, 1982 und Gerhard Schröder, 2005 wurde dem jeweiligen Bundeskanzler das Vertrauen versagt und der Bundestag aufgelöst. In zwei Fällen – bei Helmut Schmidt 1982 und Gerhard Schröder 2001 sprach eine Mehrheit im Bundestag dem Kanzler das Vertrauen aus, sodass er weiterregieren konnte.
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