Holger, Nadine oder Frank heißen kann doch jeder. Aber Aristoteles, Sheriff oder Rapunzel - diese Namen würden Euch aus der Masse hervorheben. Ist da eigentlich alles erlaubt oder gelten Regeln bei der Namensvergabe?
Natürlich gelten in Deutschland Regeln, was die Vergabe von Vornamen angeht. Grundsätzlich gilt: Vornamen müssen als Namen erkennbar sein, sie dürfen nicht beleidigend oder ehrverletzend sein und sollten die Menschenwürde des Kindes achten.
Das am Namen das Geschlecht des Babys erkennbar sein muss, wird mittlerweile nicht mehr so streng gesehen.
Die Entscheidung liegt letztendlich bei den zuständigen Standesbeamten. So wurden in Deutschland bereits Mädchennamen zugelassen wie Tequila, Bunny oder Mädchen. Und es laufen Jungs mit Namen wie Don Hugo, Lennox Tattanka-Tattonka oder Matt-Eagle durch die Gegend.
Das Vor- und Nachname zusammenpassen sollten, ist auch eine Überlegung wert. Aber auch, wenn das Standesamt Halle der Familie Rakete aus Landsberg den Vornamen Silvester für ihren Jungen hat durchgehen lassen (Zweitname Rudi): Peter Silie oder Claire Grube sind vielleicht nicht die besten Ideen.
Die außergewöhnlichen Namen haben auch einen eigenen Tag: Als dritten Tag der International Celebrate Your Name Week (CYNW zu deutsch: Feiere Deinen Namen-Woche) listet der Kalender der kuriosen Feiertage aus aller Welt den internationalen Tag der ausgefallenen Namen (engl. Unique Names Day). 2024 ist das der 5. März.