Welche Waldbrandstufe gerade herrscht, entscheidet der Waldbrandschutzbeauftragte des jeweiligen Landkreises. Die Einschätzungen beruhen auf Daten, die der Deutsche Wetterdienst liefert - dazu zählen beispielsweise Temperatur, Windgeschwindigkeit und Niederschlagsmenge.
Ob am Ende das Osterfeuer angezündet werden darf, entscheiden dann aber die Städte und Gemeinden selbst. Ein generelles Verbot ab Waldbrandstufe 4 gibt es nämlich nicht. Sollte es also kurzfristig noch regnen, gibt es auch Hoffnung für die bereits abgesagten Osterfeuer.
Inzwischen gilt flächendeckend von der Altmark über Teile der Börde und das Jerichower Land bis nach Anhalt-Bitterfeld, Dessau-Roßlau und Wittenberg Waldbrandwarnstufe 4. Einige Kommunen haben die Osterfeuer schon verboten, wie z. B. Gardelegen, Stendal und Arendsee und nun auch Zerbst, das sich eigentlich zum ersten Mal wieder auf ein großes Osterfeuer gefreut hatte.
Vereine und Veranstalter müssen sich nun also Gedanken machen: Was tun mit den schon gekauften Grillwürsten und Getränken und vor allem: Wohin mit den Haufen aus Grünschnitt, die schon aufgeschichtet sind. Eine Entsorgung kann teuer werden und liegenlassen geht meist nicht. Im Osternienburger Land ist das zum Beispiel so: Hier hat die Gemeinde alle Osterfeuer verboten. Ausnahmen sind nicht umsetzbar. Anders in Aken und Köthen - hier werden zumindest die zentralen Feuer angezündet, weil die Feuerwehr sie beaufsichtigt.