Im Kontext der Masernimpfpflicht prüften Gesundheitsämter in Sachsen-Anhalt Hunderte von Verdachtsfällen. Im Landkreis Anhalt-Bitterfeld gab es 123 Meldungen; 89 Fälle hatten den notwendigen Nachweis, während 34 Vorgänge noch offen sind. Seit dem 1. März 2020 verlangt das bundesweite Masernschutzgesetz einen Impfnachweis von Eltern von Kita- und Schulkindern. Bei Kindern zwischen ein und zwei Jahren genügt eine Impfung; danach sind mindestens zwei erforderlich. Alternativ können Eltern ein ärztliches Zeugnis über Immunität vorlegen.
Die Regelung betrifft auch Beschäftigte nach 1970; Einrichtungen müssen vor Betreuungsbeginn den Nachweis kontrollieren. Fehlt er, melden sie den Fall den Gesundheitsämtern, die Familien anschreiben und zu einem Beratungsgespräch einladen können. Bei fehlender Lösung kann das Amt Betretungs- oder Tätigkeitsverbote aussprechen, jedoch nicht für schulpflichtige Kinder. Geldbußen sind möglich. Einrichtungen müssen nicht oder nicht vollständig Geimpfte melden.
Der Landkreis Börde hat etwa 500 Fälle registriert und betont den aufwendigen Einzelfallprozess. Dessau-Roßlau meldete 117 Personen, wovon mehr als 80 Prozent den Impfstatus nachweisen konnten. Konflikte sind im Salzlandkreis selten; lediglich Einzelfälle, darunter Beschäftigte in Kitas oder Horten, die Impfung oder Nachweis verweigern.