
Stimmt es, dass eine Frau ihren Verlobten auf Schadenersatz verklagen kann, wenn sie durch ihn die Jungfräulichkeit verloren hat und er später die Verlobung gelöst hat und es nicht zur Hochzeit gekommen ist?
Das gab es tatsächlich mal. Wenn sich ein Paar verlobt hatte, sie dann ihre Jungfräulichkeit verlor und er sich danach während der Verlobungszeit von ihr getrennt hat, konnte die Frau tatsächlich ein so genanntes Kranzgeld, eine Art Schadenersatz, einklagen. Das hat der Gesetzgeber allerdings 1998 abgeschafft – Pech also für die ehemalige Jungfrau.
Als verlobt gilt, wer ein Eheversprechen abgegeben hat, dafür gibt es aber keine Vorgabe. Das kann ganz romantisch passieren – mit Kniefall und Ring oder eben erst, wenn die Hochzeit beim Standesamt angemeldet wird.
Wer sich miteinander verlobt hat keine besonderen Pflichten, aber auch keine besonderen Rechte. Allerdings können Verlobte von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machen. Baut der Verlobte in eurem Beisein einen Unfall mit dem Auto, müsst ihr bei der Polizei nicht aussagen.
Es gibt auch keine Frist, wann eine Verlobung zu Ende ist. Im Idealfall mit der Hochzeit, wenn das nicht klappt, reicht auch ein einfaches: "Ich bin nicht mehr verlobt!"
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