Paket, Paketbote

Verbraucherzentrale: Weihnachtsgeschenke stressfrei verschicken

So kommen die Pakete rechtzeitig an

In der Vorweihnachtszeit arbeiten Paketzusteller auf Hochtouren. Pakete und Geschenke sollen oft noch vor den Feiertagen ankommen. Verbraucher erleben oft Enttäuschung, wenn ihre Sendungen verspätet, beschädigt oder gar nicht ankommen. Um solche Ärgernisse zu vermeiden, hat die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen Tipps für den Paketversand zusammengestellt.


Verschiedene Versandoptionen


Geschenke im Kleinformat müssen nicht immer als Paket verschickt werden. Für kleinere Gegenstände wie Bücher oder Handyzubehör empfiehlt sich der Versand als Warensendung. Diese Option kann günstiger sein. Wichtig ist, die Sendung mit "Warensendung" zu kennzeichnen. Allerdings gibt es keine Versicherung und keine Sendungsverfolgung. Bei wertvollen Briefinhalten wie Geldgeschenken oder Gutscheinen bietet sich ein Einschreiben Wert an. Dieser Service kostet zwar extra, sichert das Geld aber ab.


Zeitmanagement ist der Schlüssel


Um sicherzustellen, dass Geschenke rechtzeitig ankommen, sollten Verbraucher genügend Zeit einplanen. Ein Zeitraum von zehn bis vierzehn Tagen wird für den Versand von Paketen empfohlen. Auch wenn Paketdienstleister Lieferzeiten versprechen, können diese in der hektischen Vorweihnachtszeit nicht immer eingehalten werden. Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte Expressversand wählen. Dieser ist jedoch erheblich teurer.


Besondere Zustellbedingungen beachten


Bei einigen Paketdienstleistern erfolgt nur ein Zustellversuch, bei anderen bis zu drei. Zudem gibt es die Möglichkeit der Ersatzzustellung an einen Nachbarn. Verbraucher sollten die Zustellbedingungen ihres Anbieters prüfen. Generell muss niemand ein fremdes Paket annehmen. Hat man den Empfang jedoch quittiert, haftet man für das Paket. Alternativ kann eine Vertrauensperson zur Annahme des Pakets benannt werden.


Umgang mit Beschädigungen und Verlust


Bei größeren Paketen gibt es in der Regel eine Versicherung. Bei Beschädigungen muss der Absender innerhalb von sieben Tagen den Vorfall melden. Auch der Empfänger sollte den Schaden beim Zusteller vermerken lassen. Wird ein Paket vermisst, können Absender oder Empfänger einen kostenlosen Nachforschungsauftrag stellen. Hierbei ist die Paketnummer wichtig. Tipps zum Umgang mit Paketverlust und andere Beschwerden gibt es bei der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.

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