Mi, 16. Juli 2025
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Das Urteil gegen den Attentäter von Halle wegen Geiselnahme im Gefängnis in Burg ist rechtskräftig. Die Revisionen der Staatsanwaltschaft und des Angeklagten gegen das Urteil sind vom Bundesgerichtshof abgewiesen worden.
Der Mann war wegen Geiselnahme in Tateinheit mit unerlaubtem Herstellen und Führen einer Schusswaffe zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren verurteilt worden.
Wegen des Anschlags nahe der Synagoge in Halle sitzt er ohnehin lebenslang im Gefängnis.