Der Nachlass von Michael Jackson könnte um ein bisher unbekanntes Kapitel reicher werden. Laut "The Hollywood Reporter" hat Gregg Musgrove, ein Amerikaner, in einem Lagerraum im San Fernando Valley zwölf bislang unveröffentlichte Songs von Michael Jackson entdeckt. Diese Kassetten fand er im Besitz des Musikproduzenten Bryan Loren, der in den 1980er- und 1990er-Jahren eng mit Jackson zusammenarbeitete. Die Songs umfassen sowohl fertige Lieder als auch unfertige Songideen.
Obwohl die Entdeckung der Songs spektakulär ist, werden Fans die bisher unbekannten Tracks wohl nicht hören können. Musgrove kontaktierte die Nachlassverwalter von Michael Jackson, um den rechtlichen Status der Bänder zu klären. Diese bestätigten, dass die Urheberrechte bei Jacksons Nachlass liegen. Deshalb wäre eine Veröffentlichung ohne Zustimmung wahrscheinlich illegal. Die Verwertung könnte aber dennoch durch den Verkauf der Kassetten an Sammler finanzielle Vorteile für Musgrove bringen. Derzeit wird der Wert der Sammlung auf eine siebenstellige Summe geschätzt.
Unter den entdeckten Liedern soll sich der Song "Don't Believe It" befinden. In diesem Track äußert Jackson sich zu den vielen Gerüchten, die ihn zu Lebzeiten umgaben. Musikalisch erinnert der Song an Werke aus der Zeit des "Dangerous"-Albums. Ein weiteres Highlight unter den gefundenen Songs trägt den Titel "Truth On Youth". Besonderes Merkmal dieses Liedes ist die Beteiligung des Rappers LL Cool J, mit dem Jackson zusammen rappt. Dies stellt eine musikalische Besonderheit in Jacksons Œuvre dar, da er selbst im Song aktiv rappt.
Auch wenn eine offizielle Veröffentlichung unwahrscheinlich ist, könnten die Kassetten trotzdem das Interesse von Sammlern und Musikbegeisterten wecken. Der Fund konnte bei Auktionen hohe Summen erzielen. Die Musikbranche zeigt sich gespannt, denn unveröffentlichtes Material von einer Legende wie Jackson ist selten. Ob Musgrove die Lieder versteigern wird, bleibt unklar. Bis dahin bleibt das Interesse der Öffentlichkeit groß. Ob die Bänder jemals den Weg ins Licht der Öffentlichkeit finden, liegt an rechtlichen Klärungen und den Entscheidungen der Nachlassverwalter.