Hunderte Kerzen, Blumen und Plüschtiere finden sich vor der Johanniskirche für die Opfer des Anschlags.

Magdeburg: Stadt stellt Entwurf zur Spendenverteilung vor

Nach dem Anschlag auf den Magdeburger Weihnachtsmarkt sind auf dem städtischen Spendenkonto inzwischen über eine Million € eingegangen. Das bestätigte uns jetzt ein Sprecher der Stadt. Mehr als 8.500 Spendeneingänge hätte die Stadt demnach verzeichnet.

Wie genau die Spendengelder verteilt werden, dazu hat die Stadt Magdeburg nun Richtlinien erarbeitet. So sollen etwa Angehörige der Todesopfer, Verletzte und Zeugen des Anschlags Anträge auf pauschale Einmalzahlungen stellen können. Der Stadtrat soll dem Entwurf in einer Woche zustimmen.

Die Verwaltung schlägt dem Stadtrat vor, auf Antrag pauschalierte Einmalzahlungen wie folgt zu gewähren:

  • den Angehörigen von Todesopfern 20 % des Spendenaufkommens,
  • den akut vital bedrohten Opfern 25 % des Spendenaufkommens,
  • den schwerverletzten Opfern 25 % des Spendenaufkommens,
  • den leicht verletzten Opfern 15 % des Spendenaufkommens,
  • Personen mit posttraumatischen Belastungsstörungen 10 % des Spendenaufkommens sowie
  • den Personen, deren Sachen zu Schaden gekommen sind, 5 % des Spendenaufkommens.

Außerdem wird der Gedenkplatz an der Johanniskirche weiter verkleinert. Welke Blumen kommen auf den Westfriedhof, einige Kuscheltiere und Briefe werden im Alten Rathaus eingelagert, um hier künftig einen Gedenkort nahe des Alten Marktes zu schaffen.

Das Spendenkonto der Stadt Magdeburg

Landeshauptstadt Magdeburg
IBAN: DE89 8105 3272 0641 0958 72
BIC: NOLADE21MDG
Die Angabe eines Verwendungszwecks ist nicht notwendig.

Hinweise der Stadt zur Spende

Für den steuerlichen Spendenabzug reicht für Spenden bis 300 Euro der Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung eines Kreditinstitutes aus. Eine Spendenbescheinigung ist nicht erforderlich, wird auf Wunsch aber ausgestellt.

Für Spenden über 300 Euro stellt die Landeshauptstadt Magdeburg Zuwendungsbestätigungen aus. Wenn der Name und die Anschrift auf dem Einzahlungsbeleg nicht vollständig darstellbar sind, können ergänzende Angaben per E-Mail an
steueramt@steu.magdeburg.de gesendet werden.

Rechtsgrundlagen für den Spendenabzug sind § 10b Einkommensteuergesetz, § 50 Absatz 4 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe a) Einkommensteuer-Durchführungsverordnung und § 52 Absatz 2 Nummer 10 Abgabenordnung.

 

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