Telefonische Krankschreibung nun auch für Eltern kranker Kinder

Sachsen-Anhalts Hausärzte fordern Verlängerung

Sachsen-Anhalts Hausärzte wünschen sich, dass die telefonische Krankschreibung länger möglich ist. Mit der neuen Regelung dürfen Patienten per Ferndiagnose maximal fünf Tage krankgeschrieben werden. Während der Corona-Pandemie waren es sieben - plus weitere sieben Tage bei Verlängerung. Die meisten seien verantwortungsvoll damit umgegangen, heißt es vom Hausärzteverband.

Seit anderthalb Wochen müssen sich Patienten mit leichten Symptomen nicht mehr ins volle Wartezimmer setzen - seit heute gilt das auch für kranke Kinder bzw. deren Eltern. Und es ist auch für die Praxen eine Erleichterung, sagte uns Verbandschef Torsten Kudela. So ein Telefonat dauere 2 bis 5 Minuten.

Und auch wenn der Anrufbeantworter rangeht oder der Patient aufgefordert wird, eine Mail zu schreiben, ist das für den Allgemeinmediziner Teil der Lösung. Er selbst habe Patienten auch schon abends um neun zurückgerufen, nachdem alles andere abgearbeitet war. Wer nicht so lange warten kann, der müsse sich eben auf den Weg zum Arzt machen. Der bei leichten Fällen am Ende aber auch nur Ruhe und viel trinken verordnet.

Kinderkrankmeldung für Eltern nun auch per Telefon

Eltern können ärztliche Bescheinigungen, dass sie ein krankes Kind betreuen müssen, ab heute auch telefonisch und ohne extra Praxisbesuch bekommen. Möglich sind Bescheinigungen zum Bezug von Kinderkrankengeld für maximal fünf Tage, wie der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherungen nach einer Vereinbarung mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung mitgeteilt hatte. Bedingung ist demnach auch, dass das Kind dem Arzt oder der Ärztin bekannt ist und sie die telefonische Ausstellung als vertretbar ansehen.

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hatte zuvor um eine solche Regelung gebeten, die ein weiterer Beitrag zum Vermeiden von Infektionen in Wartezimmern sein soll. Hintergrund ist die inzwischen geltende Möglichkeit zu telefonischen Krankschreibungen, wenn Erwerbstätige krank und arbeitsunfähig sind. Dieses Prinzip wird nun darauf übertragen, wenn Kinder krank sind und Eltern zum Beantragen von Kinderkrankengeld eine ärztliche Bescheinigung brauchen.

Für kranke Kinder bis zwölf Jahren können sich Eltern von der Arbeit freistellen lassen. Dazu mussten sie bisher mit dem Kind in die Praxis gehen, um eine Bescheinigung zu bekommen. Die Kasse übernimmt dann einen Großteil des Verdienstausfalls und zahlt Kinderkrankengeld - in der Regel 90 Prozent des ausgefallenen Nettolohns.

Generell gilt seit 7. Dezember, dass sich Patientinnen und Patienten bei leichteren Erkrankungen nicht mehr in Praxen schleppen müssen, um eine Krankschreibung für den Job zu erhalten. Bedingung ist, dass man in der Praxis bekannt ist und keine schweren Symptome hat. Bekommen kann man dann eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für bis zu fünf Tage. Eine ähnliche, mehrfach verlängerte Sonderregelung in der Corona-Krise war im Frühjahr ausgelaufen.

Seite teilen