
Der Fachkräftemangel ist in vielen Branchen der deutschen Wirtschaft spürbar. Unternehmen suchen nach qualifiziertem Personal, Pflegeeinrichtungen klagen über Versorgungsengpässe und im Handwerk führen fehlende Arbeitskräfte zu längeren Wartezeiten. Aus Wirtschaftspolitik und Arbeitgeberverbänden wird daher zunehmend die Forderung laut, Arbeitsstunden aufzustocken und Mehrarbeit finanziell wie steuerlich attraktiver zu gestalten. Doch arbeiten die Beschäftigten in Deutschland tatsächlich zu wenig?
Im 2. Quartal 2026 waren rund 45,7 Millionen Menschen erwerbstätig. Auch die Erwerbstätigenquote ist hoch, hängt jedoch stark von Geschlecht und Altersgruppe ab. Für das Jahr 2024 lag sie bei den 15- bis 64-jährigen Frauen bei knapp 74 Prozent, während sie bei den Männern gleicher Altersklasse rund 81 Prozent erreichte.
Nach den endgültigen Mikrozensusergebnissen arbeiteten 2024 insgesamt 30,6 Prozent der Erwerbstätigen, also rund 13,1 Millionen Menschen, in Teilzeit. Bei den abhängig Beschäftigten lag die Teilzeitquote 2025 nach ersten Ergebnissen bei 31,9 Prozent. Bei den Frauen lag die Teilzeitquote bei 49,5 Prozent, bei den Männern bei 13,9 Prozent. Für das Jahr 2025 meldete Destatis erneut steigende Werte auf rund 31,2 bis 31,9 Prozent (Frauen: 50,6 %; Männer: 14,3 %).
Diese hohe Teilzeitquote führt dazu, dass Deutschland zwar einen Erwerbsrekord bei den Personenzahlen aufweist, die durchschnittlich geleistete Arbeitszeit pro Kopf jedoch vergleichsweise gering ist. Nach Berechnungen des IAB liegt die durchschnittliche jährliche Arbeitszeit pro Beschäftigtem bei unter 1.300 Stunden. Im europäischen Vergleich belegt Deutschland beim Pro-Kopf-Arbeitsvolumen dadurch einen der hinteren Plätze. Aus diesem Grund argumentieren Ökonomen, dass dem Fachkräftemangel nicht nur durch die Zuwanderung neuer Arbeitskräfte begegnet werden könne, sondern vor allem durch eine Erhöhung des Arbeitsvolumens der bereits Beschäftigten.
Wichtig für die Einordnung ist zudem die Frage der Freiwilligkeit: Nach Daten von Destatis für 2025 befanden sich nur 4,9 Prozent der Teilzeitbeschäftigten in einer sogenannten „unfreiwilligen Teilzeit“, weil sie keine Vollzeitstelle finden konnten (Männer: 6,5 %; Frauen: 4,3 %). Auch wenn dies nicht bedeutet, dass alle Übrigen völlig uneingeschränkt entscheiden können, zeigt es, dass unfreiwillige Teilzeit im engeren statistischen Sinne die Ausnahme bildet.
Deutschland gehört im OECD-Vergleich regelmäßig zu den Ländern mit der höchsten Belastung von Arbeitseinkommen durch Steuern und Sozialabgaben, wobei die konkrete Belastung stark vom Einkommen, dem Familienstand und der Kinderzahl abhängt.
Eine Ausweitung der Arbeitszeit führt in der Regel nicht im gleichen Verhältnis zu einem höheren Nettoeinkommen. Ursache sind die progressive Einkommensteuer sowie die Sozialabgaben. Gleichzeitig begrenzen Beitragsbemessungsgrenzen diesen Effekt bei höheren Einkommen.
Bei verheirateten Paaren wirkt sich zudem die Steuerklassenkombination III/V auf das monatliche Nettoeinkommen aus:
Zudem können beim Überschreiten bestimmter Einkommensgrenzen einkommensabhängige Sozialleistungen wie Wohngeld oder der Kinderzuschlag entfallen, was die finanzielle Mehrrendite zusätzlicher Arbeitsstunden weiter schmälert.
Um die finanziellen Auswirkungen veränderter Arbeitszeiten transparent einzuschätzen, stehen unterschiedliche digitale Tools zur Verfügung. Während Arbeitgeber und Personalverantwortliche den Lexware Teilzeitrechner nutzen, um Arbeitszeitmodelle, Gehaltsanpassungen und Personalkosten bei der Arbeitszeitreduzierung oder -aufstockung präzise durchzurechnen, greifen Beschäftigte vor allem auf Rechner wie den Brutto-Netto-Rechner der IKK zurück. Diese veranschaulichen, wie sich zusätzliche Arbeitsstunden unter Berücksichtigung der Steuerklasse und Abgabenlast konkret auf das monatliche Nettoeinkommen auswirken.
Besonders groß sind die Unterschiede bei Eltern mit Betreuungspflichten. 2025 arbeiteten 73,7 Prozent der aktiv erwerbstätigen Mütter mit Kindern unter sechs Jahren in Teilzeit; bei den Vätern waren es 9,1 Prozent. Bei Eltern mit Kindern ab sechs Jahren lagen die Quoten bei 62,7 Prozent für Mütter und 7,7 Prozent für Väter (jeweils bezogen auf aktiv Erwerbstätige zwischen 20 und 49 Jahren).
Fehlende Betreuungsplätze oder unzureichende Kita-Öffnungszeiten hindern Eltern daran, ihre Arbeitszeit auszuweiten, auch wenn neben der Betreuungssituation stets auch Arbeitsbedingungen, Rollenverteilung und persönliche Präferenzen eine Rolle spielen.
Aus gesamtwirtschaftlicher Perspektive ist die hohe Teilzeitquote differenziert zu bewerten. Einerseits verringert eine reduzierte Stundenzahl das verfügbare Arbeitsvolumen pro Kopf und kann den rechnerischen Fachkräftebedarf in der Wirtschaft erhöhen.
Andererseits erfüllt Teilzeit eine wichtige Ausgleichs- und Schutzfunktion auf dem Arbeitsmarkt. Sie sichert die Erwerbsbeteiligung von Menschen, die dem Arbeitsmarkt andernfalls aus familiären oder gesundheitlichen Gründen ganz fernbleiben würden. Zudem sind manche Berufsfelder auf Dauer kaum in Vollzeit auszuüben: Bei schwerer körperlicher Arbeit, intensiven Pflege- und Betreuungstätigkeiten oder dauerhaft belastender Schicht- und Nachtarbeit dient die Reduzierung der Wochenarbeitszeit oft dem Erhalt der eigenen Gesundheit und Arbeitsfähigkeit.
Da sich die gesetzlichen Rentenansprüche maßgeblich nach dem beitragspflichtigen Arbeitseinkommen und den Versicherungsjahren richten, führt eine dauerhaft reduzierte Arbeitszeit in der Regel jedoch auch zu niedrigeren Rentenansprüchen. Auch wenn Faktoren wie Kindererziehungszeiten, Mindestlohnregelungen, Erwerbsunterbrechungen oder eine betriebliche Altersvorsorge abfedernd wirken können, tragen der höhere Teilzeitanteil und die geringeren Lebenserwerbseinkommen von Frauen strukturell zum geschlechtsspezifischen Rentenunterschied (Gender Pension Gap) und zu einem erhöhten Risiko für Altersarmut bei.
Die Aussage, dass Deutschland zu wenig arbeite, greift zu kurz. Die Bundesrepublik kombiniert eine anhaltend hohe Erwerbsbeteiligung mit einer vergleichsweise niedrigen durchschnittlichen Pro-Kopf-Arbeitszeit. Wie Daten des Statistischen Bundesamtes zeigen, hat sich das Arbeitsvolumen abhängig Beschäftigter in den letzten Jahren kaum verändert: Vollzeitbeschäftigte leisteten 2025 durchschnittlich 39,9 Wochenstunden – im Zehnjahresvergleich ein nur geringfügiger Rückgang gegenüber den 40,5 Stunden im Jahr 2015. Gleichzeitig arbeiteten Teilzeitbeschäftigte 2025 mit im Schnitt 21,3 Wochenstunden spürbar mehr als noch vor zehn Jahren (2015: 19,3 Stunden).
Der anhaltende Teilzeitboom ist somit das Resultat eines komplexen Zusammenspiels aus individuellen Wünschen, gesundheitlichen Notwendigkeiten in stark belastenden Berufen, Rahmenbedingungen der Betreuungsinfrastruktur und steuerlichen Fehlanreizen. Maßnahmen gegen den Fachkräftemangel dürfen sich daher nicht auf bloße Appelle zur Mehrarbeit beschränken. Sie müssen stattdessen gezielt bei der Verbesserung der Kinderbetreuung, der Reduzierung von Hemmnissen im Steuer- und Abgabensystem sowie bei gesundheitsschonenden, flexiblen Arbeitszeitmodellen ansetzen.
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