Das Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt hat die Gips-Probebohrungen im Südharz vorerst gestoppt. Bis zur Klärung des Widerspruchs durch den BUND müssen alle Arbeiten ruhen.
Das Gericht äußerte Bedenken wegen unbekannter Höhlen und Fledermausquartiere im Gebiet. Es fehlen Daten, die belegen, dass die Probebohrungen das geschützte Habitat nicht erheblich stören.
Zudem stellte das Oberverwaltungsgericht klar, dass die Bohrungen der Vorbereitung des Gipsabbaus dienen, der das geschützte Gebiet teilweise zerstören könnte.
Der Landkreis Mansfeld-Südharz hatte Anfang Dezember den umstrittenen Bohrungen im Biosphärenreservat zugestimmt. Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland legte Widerspruch ein und zog vor Gericht, um die Bohrungen zu stoppen.