Blinde und Sehbehinderte können bei der anstehenden Europawahl auch in Sachsen-Anhalt mithilfe einer Schablone wählen. Dafür sind die Stimmzettel oben rechts gelocht oder abgeschnitten. Das ist gesetzlich vorgeschrieben und hat nichts mit Betrug zu tun, auch wenn das einige behaupten.
Fotos mit gelochten oder abgeschnittenen Wahlzetteln machen aktuell in sozialen Netzwerken wieder die Runde. Mit der Behauptung, sie seien von vornherein ungültig. Nein, sind sie nicht!
Bundeswahlordnung eindeutig
Die Markierung gibt blinden Menschen vielmehr die Möglichkeit, ohne Hilfe ihre Stimme abzugeben. Denn so kann der Wahlzettel richtig herum in die Schablone eingelegt werden.
In §39 der Bundeswahlordnung (BWO) ist klar geregelt, wann eine Stimme auf einem Stimmzettel ungültig ist. Eine Lochung oder abgeschnittene Ecke rechts oben gehören nicht dazu.
Im Gegenteil: «Zur Verwendung von Stimmzettelschablonen wird die rechte obere Ecke des Stimmzettels gelocht oder abgeschnitten», heißt es in §45 (2) der BWO. Ausdrücklich verweist der Gesetzestext dabei auf die Blindenvereine, die solche Schablonen herstellen.
Schablone ab sofort erhältlich
Die ist ab sofort kostenlos beim Blinden- und Sehbehindertenverband Sachsen-Anhalt zu bekommen. Im Wahllokal gibt es sie nicht. Nach der Stimmabgabe muss die Schablone zur Wahrung des Wahlgeheimnisses wieder mitgenommen werden.
Die Europawahl ist am 9. Juni. In Sachsen-Anhalt sind parallel dazu auch Kommunalwahlen.
Blinden- und Sehbehindertenverband Sachsen-Anhalt e.V.
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