Feuerwerkskörper

Silvester: Feuerwerk bleibt größtenteils erlaubt

In Sachsen-Anhalt darf auch in diesem Jahr in den meisten Orten geknallt und geböllert werden. Nur z. B. in der Nähe von Krankenhäusern oder Fachwerkhäusern gibt es wie in den vergangenen Jahren ein Böllerverbot.

Unter anderem in der Innenstadt von Quedlinburg ist das Abbrennen von Feuerwerkskörpern verboten. Dadurch sollen die historischen Fachwerkhäuser geschützt werden. Denn in der Nähe von brandempfindlichen Anlagen wie Fachwerkhäusern gilt nach Angaben der Stadt ein gesetzliches Verbot. Die Altstadt von Quedlinburg steht seit 1994 auf der Liste des Weltkulturerbes. Gleiches gilt für die Innenstadt von Wernigerode mit ihren Fachwerkhäusern.

Auch in anderen Städten von Sachsen-Anhalt gibt es entsprechende Regelungen etwa in Bitterfeld-Wolfen um und auf dem Bitterfelder Bogen. In den meisten Kommunen ist ein Böllerverbot jedoch kein Thema. Man habe als Einheitsgemeinde dafür seit der Gründung keinen Grund gehabt, hieß es etwa aus Gerbstedt (Mansfeld-Südharz). Die Menschen sollten selbst entscheiden, teilte die Stadt Braunsbedra (Saalekreis) mit.

Die Stadt Wernigerode (Landkreis Harz) plant nach eigenen Angaben über das gesetzliche Verbot in der Innenstadt hinaus keine weiteren Verbotszonen. Derartige Vorstöße werden aber aus ökologischen Gesichtspunkten unterstützt, wie eine Stadtsprecherin sagte. Schließlich werde durch das Abbrennen von Feuerwerkskörpern die Umwelt zusätzlich belastet.

In Naumburg soll dem Gemeinderat im kommenden Jahr ein Gesetzentwurf vorgelegt werden, der ein Verbot von Feuerwerkskörpern rund um das Unesco-Weltkulturerbe Naumburger Dom vorsieht sowie für die Kuranlagen in der Stadt Bad Kösen.

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