Die Trophäen für die "Salzlandfrauen", Einzelstücke angefertigt von einer Töpferin aus Schönebeck

Salzlandkreis: Die Frist läuft ab

"Salzlandfrauen" noch bis Ende Januar vorschlagen

Im Salzlandkreis erhalten engagierte Frauen auch in diesem Jahr wieder den Titel „Salzlandfrau“. 

Bis Ende des Monats nehmen die Gleichstellungsbeauftragen der Städte noch Vorschläge entgegen.

Egal ob sich die Frauen im Tierschutz, im Sportverein oder in der Nachbarschaft einsetzen, eine Jury vergibt den Titel in mehreren Kategorien.

Die Preisträgerinnen erhalten ihre Auszeichnungen am 15. März in Aschersleben. 

Wer auch eine Frau kennt, die auf die Bühne gehört, findet hier alle Infos zur Nominierung. 

 

Wer kann die „Salzlandfrau“ 2024 vorschlagen? 

Jede Bürgerin und jeder Bürger sowie Vereine, Verbände, Organisationen, Initiativen und Unternehmen können die Auszeichnung verdienter Frauen anregen. 

 

Wie sollten die Nominierungsvorschläge aussehen? 

Der Nominierungsvorschläge sollten möglichst detaillierte Schilderungen der Verdienste, begrenzt auf eine A4-Seite, enthalten. Eine bloße Aufzählung von Funktionen oder Ämtern ist nicht ausreichend. Die Nominierte sollte im Salzlandkreis wohnhaft sein. Eigenbewerbungen sind nicht zugelassen. Die Beilage von aktuellen Referenzen, aus denen die Einschätzung des Engagements der Nominierten hervorgeht, ist erwünscht. Gern können die Vorschläge mit Belegen, wie z. B. Zeitungsartikeln oder Schriftstücken Dritter, untermauert sein. Die vorgeschlagene Person sollte über den Vorschlag nicht informiert sein bzw. informiert werden. Die eingereichten Unterlagen werden nicht an die Einreicher zurückgesandt. 

 

Wer prüft die Nominierungsvorschläge? 

Eine Jury bestehend aus Vertretern der Wirtschaft, Institutionen und Behörden des Salzlandkreises wird über die Ehrenpreisvergabe entscheiden. In diesem Verfahren wird auch über die Kategorie der Ehrung entschieden. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Die Jurymitglieder sind sich bewusst, dass jeder eingereichte Nominierungsvorschlag höchste Anerkennung verdient. Eine Auswahl zu treffen, welche ehrenamtliche Leistung die Ehrung öffentlich verdient hat, stellt eine kaum lösbare Aufgabe dar. Insoweit entscheidet jedes Jury-Mitglied nach bestem Wissen und Gewissen. Alle Vorschläge werden vertraulich behandelt. Dritte erhalten generell keine Auskünfte zum Stand des Auswahlverfahrens, zu Einzelheiten des Engagements oder zu den Gründen, die zu einer eventuellen Ablehnung geführt haben. 

 

An wen sind die Vorschläge zu senden und wann endet die Einreichungsfrist? 

Ihre Nominierungsvorschläge senden Sie bitte bis zum 31. Januar 2024 (es zählt der Eingang des Poststempels) an eine der folgenden Ansprechpartnerinnen: 

Salzlandkreis 
Hauptamtliche Gleichstellungsbeauftragte 
Frau Astrid Müller 
Karlsplatz 37 
Telefon: 03471 684-1020 3 
Telefax: 03471 684-2800 
E-Mail: amueller@kreis-slk.de 

Stadt Aschersleben 
Hauptamtliche Gleichstellungsbeauftragte 
Frau Kathrin Sommer 
Markt 1 06449 Aschersleben
Telefon: 03473 958-111 
Telefax: 03473 958-920 
E-Mail: k_sommer@aschersleben.de 

Stadt Schönebeck (Elbe) 
Hauptamtliche Gleichstellungsbeauftragte und Inklusionsbeauftragte 
Frau Andrea Alzuro Lopez 
Markt 1 39218 Schönebeck (Elbe) 
Telefon: 03928 710-303 
Telefax: 03928 710-199 
E-Mail: A.Alzuro-Lopez@schoenebeck-elbe.de 

Stadt Staßfurt 
Sachbearbeiterin Teilhabemanagement/Gleichstellungs- und Inklusionsangelegenheiten 
Frau Yvonne Ticay 
Telefon: 03925 981-207 
Telefax: 03925 981-208 
E-Mail: yvonne.ticay@stassfurt.de 

Stadt Bernburg (Saale) 
Hauptamtliche Gleichstellungsbeauftragte 
Frau Katrin Block 
Schlossgartenstraße 16 06406 Bernburg (Saale) 
Telefon: 03471 659 685 
Telefax: 03471 622 127 
E-Mail: gleichstellungbeauftragte.stadt@bernburg.de 

Die o. g. Ansprechpartnerinnen beantworten auch gern Ihre Fragen oder nehmen Anregungen entgegen.

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