Mi, 2. April 2025
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Dürfen Sicherheitsunternehmen Zimmer von Flüchtlingen in Aufnahmeeinrichtungen auch ohne deren Einwilligung betreten? Die sachsen-anhaltische Landesregierung sagt ja, der Landtag auch - der Flüchtlingsrat sagt nein und prüft eine Klage.
Artikel 13 des Grundgesetzes lautet: "Die Wohnung ist unverletzlich." Und dieses Grundrecht werde mit dem nun beschlossenen Gesetz ausgehöhlt, argumentiert der Flüchtlingsrat.
Auch aus der Opposition kommt Kritik: Sicherheitsmitarbeiter dürften nicht wegen Kleinigkeiten Rückzugsräume betreten, sagt z.B. Sebastian Striegel von den Grünen.
Davon könne keine Rede sein, heißt es aus dem Innenministerium - ohne Anlass darf niemand die Zimmer betreten. Sondern nur dann, wenn echte Gefahr in Verzug ist.