Migranten warten in der Zentralen Aufnahmeeinrichtung für Asylbewerber in Bayern in einem Gang auf einen Termin in der Behörde.

Sachsen-Anhalt: Zimmerkontrollen in Aufnahme-Einrichtungen

Dürfen Sicherheitsunternehmen Zimmer von Flüchtlingen in Aufnahmeeinrichtungen auch ohne deren Einwilligung betreten? Die sachsen-anhaltische Landesregierung sagt ja, der Landtag auch - der Flüchtlingsrat sagt nein und prüft eine Klage.

Artikel 13 des Grundgesetzes lautet: "Die Wohnung ist unverletzlich." Und dieses Grundrecht werde mit dem nun beschlossenen Gesetz ausgehöhlt, argumentiert der Flüchtlingsrat.

Auch aus der Opposition kommt Kritik: Sicherheitsmitarbeiter dürften nicht wegen Kleinigkeiten Rückzugsräume betreten, sagt z.B. Sebastian Striegel von den Grünen.

Davon könne keine Rede sein, heißt es aus dem Innenministerium - ohne Anlass darf niemand die Zimmer betreten. Sondern nur dann, wenn echte Gefahr in Verzug ist.

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