Wolf

Sachsen-Anhalt: Wolf in Jagdrecht aufgenommen

Wenn sich Wildtiere an der Ernte oder an Tieren zu schaffen machen, wird es für Sachsen-Anhalts Landwirte schnell teuer. Das Land will daher mehr unterstützen und hat neue Regeln beschlossen. Zum einen gab es beim Thema Wolf eine Änderung im Jagdgesetz – er wird nun mit ins Jagdrecht aufgenommen. Er bleibt zwar eine besonders geschützte Art, darf aber unter besonderen Bedingungen geschossen werden. Etwa wenn bei häufigen Nutztierrissen oder um den Bestand zu regulieren.  Ein wahlloses Töten bleibt aber weiter  verboten. Außerdem gibt es für die Bauern künftig  Entschädigungen vom Land bei Schäden an Feldern wo etwa Mais, Raps oder Getreide angebaut wird.

Seite teilen