
An Sachsen-Anhalts Schulen müssen Lehrkräfte seit zwei Jahren eine Stunde pro Woche mehr arbeiten. Diese Regelung ist rechtswidrig, hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden.
Eine verbeamtete Lehrerin und ein angestellter Lehrer hatten geklagt und nun, in letzter Instanz, Recht bekommen. Auch wenn es sich nicht um Mehrarbeit handelt und die Lehrerinnen und Lehrer für die zusätzliche Stunde zusätzliches Geld bekommen, ist die Regelung nicht vom Gesetz gedeckt. «Zwar handelt sich bei einer Vorgriffsstunde nur um eine Verlagerung der Arbeitszeit, nicht um ihre Erhöhung oder um Mehrarbeit», so das Gericht. «Ihre Einführung muss dementsprechend nicht durch Parlamentsgesetz erfolgen.» Allerdings fehle es an einer aus rechtsstaatlichen Gründen erforderlichen und hinreichend bestimmten Verordnungsermächtigung. Der entsprechende Paragraf des Landesbeamtengesetzes ermächtige zwar die Landesregierung, Näheres über die Arbeitszeit der Beamten und insbesondere die Verteilung der Arbeitszeit zu regeln. Die Verordnung gehe aber insbesondere mit der eingeräumten Möglichkeit einer finanziellen Abgeltung der geleisteten Vorgriffsstunden über diese Ermächtigung hinaus und sei deshalb unwirksam.
Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft hat das Urteil begrüßt. Ein freiwilliges Arbeitszeitkonto wäre die richtige Alternative zur Vorgriffsstunde. Für dessen Einführung sei die Gewerkschaft verhandlungsbereit.
Sachsen-Anhalts Bildungsminister Jan Riedel (CDU) sagte dazu: "Wir akzeptieren die Entscheidung, hätten uns aber eine andere gewünscht. Die Vorgriffstunde ist ein Instrument, mit dem wir die Abdeckung des Unterrichts in schwierigen Zeiten stabilisieren und die Belastung für das Schulsystem abfedern können." Das Ministerium will die schriftliche Urteilsbegründung abwarten und dann prüfen, welche Möglichkeiten es gibt.