Symbolbild: Laub im Herbst

Sachsen-Anhalt: Regeln für das Verbrennen von Laub

Die Bäume sind fast kahl, in den Gärten türmen sich Berge aus Laub und Grünschnitt. Und so einfach werden Gartenbesitzer diese Türme auch nicht los, denn seit 2015 ist das Verbrennen von Gartenabfällen in Deutschland grundsätzlich verboten – wer dagegen verstößt, muss mit einer Geldbuße rechnen. Bundesländer, Landkreise oder Kommunen dürfen aber Ausnahmen zulassen. Wie sieht das in Sachsen-Anhalt aus? 

Die Landkreise Börde, Jerichower Land, Anhalt-Bitterfeld, Saalekreis, Salzlandkreis, Mansfeld-Südharz und die kreisfreien Städte Magdeburg, Halle und Dessau bleiben bei dem Verbot

In den restlichen Kreisen gibt es Ausnahmen. Der Landkreis Stendal, der Altmarkkreis Salzwedel und der Landkreis Harz haben etwa bestimmte Wochentage und Uhrzeiten zugewiesen, an denen das Verbrennen von Gartenabfällen erlaubt ist. Jedenfalls bis Ende November. Im Burgenlandkreis endete die Frist schon Ende Oktober. Im Landkreis Wittenberg ist es etwas komplizierter – hier darf zum Beispiel in der Kernstadt Wittenberg, Bad Schmiedeberg oder in Reinsdorf kein Grünschnitt verbrannt werden, dafür aber in Wörlitz zum Beispiel schon – bis zum 30. November.

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