Polizei

Sachsen-Anhalt: Polizei prüfte psychisch auffällige Personen

Überprüft wurden etwa 180 Menschen, die im bundesländerübergreifenden Informationssystem der Polizei z.B. mit Verhaltensstörungen gespeichert sind. Auch Ausländer, die als gefährlich oder besonders sicherheitsrelevant gelten, wurden einer Bewertung unterzogen. 

Ergebnis: Bei keiner Person würden Erkenntnisse vorliegen, die ein unmittelbares Einschreiten erfordern. Trotzdem könnten Straftaten nicht ausgeschlossen werden, so das Ministerium. Von den 180 Personen sitzen rund 70 in Haft - sie sollen vor ihrer Entlassung erneut überprüft werden.  

Hintergrund der Prüfung waren die Gewalttaten, die es zuletzt deutschlandweit gab, erklärte das Innenministerium. 

Seite teilen